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Verkäufer hat mich verarscht, was soll ich jetzt machen?

Hallo,

erstmal zur Erklärung:

im September 2019 habe ich mir ein Auto gekauft das ich zuvor auf AutoScout24 gesehen habe. Das ist mein erster Auto, das ich mir von meinem Geld bezahle. Meine Eltern haben das nicht unterstützt weshalb ich aus Not schnell ein Auto gebraucht habe. Bei dem Verkäufer in seiner Hinterhofwerksatt standen viele Autos rum die zum Verkauf angeboten wurden, sodass ich mir nichts weiteres gedacht habe. Nach einer Probefahrt und Ansicht des Autos wurde der Kauf ziemlich schnell abgewickelt. Ungefähr 3 Monate später im Dezember fing alles an. Die abgaskontrollleuxhte ging an sodass ich bei Audi auslesen gelassen habe. Irgendein Fehler mit dem Kraftstoffverbrauch, wodurch ein Sensor ausgetauscht werden sollte. Paar Wochen später bemerkte ich motoröltropfeb auf meinem Stellplatz sodass ich das Auto schon wieder zu einer Werkstatt schicken musste. Dann kam der Schock: Simmering zwischen Motor und Getriebe muss getauscht werden. Hab jetzt eine Rechnung von mindestens 2000€. Es stellte sich zudem noch heraus das es der Sohn von dem Händler war und der Kaufvertrag ein privater Kaufvertrag war. Ich bin theoretisch bereit, die Kosten zu nehmen, doch ich will das der Verkäufer seine Fehler einsieht. Ich hänge ziemlich an diesem Auto, weil ich schon sehr viel reininvestiert habe für die optik.

Zu meiner Frage:

  1. darf der Verkäufer das Auto privat verkaufen wenn im fahrzeugbrief nur der Fahrzeughalter vor mir und ich drinnen steh?
  2. Kann ich ihm irgendwie beweisen, das er ein Händler ist oder er bewusst versucht hat mich zu „verarschen?“
  3. müsste er die Kosten für die Reparatur zahlen oder das Auto zurücknehmen oder hab ich überhaupt eine Chance nicht komplett auf den Kosten sitzen zu bleiben ?

übrigens: ich weiß selber das es naiv und dumm von mir war, nicht genauer hingeschaut zu haben, deshalb kann man sich die Moralpredigt sparen. Ich habe es eingesehen und werde daraus lernen weswegen ich einfach nur antworten zu meiner Frage haben möchte.

Autokauf, Recht

Erbpacht in der Familie sinnvoll, überhaupt so möglich?

Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage zum Erbbaurecht in einer verzwickten Situation und bin gespannt auf Eure Meinungen und Einschätzungen, ob unsere Gedanken totaler Käse sind oder weiterverfolgt werden könnten.

Wir (meine Frau, Sohnemann und ich) möchten ein Haus bauen. Problem: Grundstück (1. überhaupt was finden, 2. zu teuer, da bleibt dann nicht mehr genug Geld für ein Haus über). Der Gebrauchtmarkt gibt nix her und wenn dann zu überteuerten Preisen.

Neben dem Haus der Schwiegermutter (alte Hofstelle mitten in einer zentrumsnahen Siedlung, Dorf 11.000 Einwohner in NRW, Bebauungsplan) liegt eine Wiese mit 3 Baugrundstücken (Rohbauland, teilerschlossen mit Kanalisation) und einer Planstraße zwischen den Grundstücken durch, die eine Sackgasse um ca. 60 Meter zur nächsten Querstraße verlängern würde..
Diese Wiese ist zusammen mit dem Haus, in dem die Schwiegermutter wohnt und weiteren Flächen (Acker/Wald, verpachtet) in einer Erbengemeinschaft (Schwiegermutter mit ihrem Bruder) "gefangen".
Gefangen deshalb, weil die Trennung der Erbengemeinschaft aktuell hohe Steuern für die beiden bedeutet, und die Trennung deshalb erst in den nächsten paar Jahren vollzogen werden soll.
Auch ein vorzeitiges Rauskaufen eines Grundstückes durch uns (die Mutter würde uns ihre Hälfte schenken) wird von der Erbengemeinschaft abgelehnt.

Unsere Idee ist es nun, in der Wiese das hintere Grundstücke bei der jetzigen Sackgasse von denen zu pachten, um unser Haus per Erbbaurecht bauen zu können.

Die Erbengemeinschaft soll definitiv demnächst aufgelöst werden, nur ob in 2 oder in 5 oder 8 Jahren steht nicht fest. Die Schwiegermutter und ihr Bruder sind sich einig, dass bei einer Trennung die besagte Wiese an die Schwiegermutter fallen wird.
Dann würden wir quasi bei der Mutter pachten.
Die Mutter wiederum würde das Grundstück dann an meine Frau (Einzelkind) vererben bzw. vorher schenken, wodurch wir quasi "bei uns selbst" pachten würden und das Eigentum von Grundstück und Haus wieder zusammenfallen würde.

Ist das so ein gangbarer Weg, den wir weiter verfolgen könnten, natürlich mit weitergehender rechtlicher Beratung?
Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler, dass man das Projekt direkt vergessen kann?
Auf welche Fallstricke/Eventualitäten müssen wir achten, wenn wir diesen Plan weiterverfolgen wollten?

Eine Frage noch zum Abschluss:
Wir würden dann mit der Gemeinde klären, ob man es ohne Straßenbau hinbekäme, weil die anderen beiden Grundstücke auf längere Sicht eh nicht bebaut werden sollen.
Aber falls für unser Bauvorhaben doch die Straße gebaut werden müsste, wer bekommt dann die Rechnung über die Straßenerschließung, der Pachtgeber oder der Pachtnehmer?
Dass wir fürs Haus die Grundsteuer etc. zahlen müssten ist klar.

Grüße Thorsten/Replica

Erbengemeinschaft, Grundstück, Immobilien, Erbpacht