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AFA für ersteigerte Eigentumswohnung - wie berechnen?

Hallo,

wir haben eine vermietete Eigentumswohnung beim Amtsgericht 2013 ersteigert.

Grundlage zu dem Kauf war ein vom Gericht beauftragtes Sachverständigen Wertgutachten, aus dem auch der Bodenwert hervorgeht.

Nun haben wir die AFA Berechnung vom Finanzamt erhalten, der wir aber nicht zustimmen!

Das Wertgutachten hatte für die Wohnung den Verkehrswert von 100.000€ festgelegt, davon waren 40.000€ der anteilige Bodenwert. Also das Verhältnis 60% Gebäude bzw. Wohnungsanteil und 40% für den Boden bzw. den Grundstücksanteil.

Da wir mehr für die Wohnung bezahlt haben, habe wir von dem bezahlten Kaufpreis incl. aller Nebenkosten die 40.000€ Bodenwert ( aus dem Gutachten) abgezogen. Und vom dem Restbetrag die lineare AFA berechnet.

Das Finanzamt teilt aber unsere Meinung nicht und berechnet die 40% Bodenanteil von dem hören Kaufpreis, damit sinkt der Betrag für die jährliche AFA für uns …

Nur weil wir mehr bezahlt haben, wird doch der Boden nicht mehr wert, sondern nur die Wohnung. Bei uns gibt es von der Stadt eine offizielle Bodenrichtwert Tabelle, kann ich die ggf. auch als Grundlage einsehen bzw. als Argumentationshilfe angeben?

Kann uns jemand weiterhelfen ggf. mit Gesetzes Angaben, da wir Widerspruch einreichen wollen.

Danke für Ihre Hilfe.

P.S. Hätten wir weniger als den Preis aus dem Wertgutachten bezahlt, wäre der Bodenwert doch auch bei 40.000€ geblieben…. Und das Finanzamt hätte dann auch die AFA entsprechend berechnet?!?

Gericht, Eigentumswohnung, Finanzamt, Steuererklärung

DRINGEND Leiibgeding und Zwangsversteigerung

Hallo und guten Abend bräuchte ganz dringend einen Rat,da wir erst jetzt erfahren haben,dass nächste Woche das Haus meiner Mutter,das sie 1995 per Notar an unsere Schwester übertragen hatte,zwangsversteigert werden soll.

Bei der Übertragung des Hauses wurde ein lebenslanges Leibgeding auf unsere Mutter ins Grundbuch eingetragen,allerdings auf zweitem Rang.Auf dem ersten Rang war eine Bankhypothek eingetragen,die aber zu diesem Zeitpunkt bereits abgetragen war.2002 nahm meine Schwester wohl eine Hypothek auf das Haus auf,wobei die neue kreditgebende Bank in die noch eingetragene aber abgetragene Hypothek mit allen Rechten und Pflichten eintrat,damit anscheinend kein neuer Grundbuch Eintrag erfolgen musste.

Nun habe ich beim Amtsgericht angerufen und die Auskunft erhalten,dass das Haus beim Versteigerungstermin mit 2 Gebotsmöglichkeiten aufgerufen wird:Einmal mit "älterer Dame" und ein weiteres Mal ohne "älterer Dame",wobei bei dem ersten Gebot,das niedriger sein darf,das Leibgeding übernommen werden müsste.Gleichzeitig könne man auch ein höheres Gebot abgeben mit "älterer Dame" wobei dann das Leibgeding aus dem Grundbuch gelöscht würde,und der Erwerber diesbezüglich keine Verpflichtung mehr einginge.

Da uns gesagt wurde ,da das Leibgeding an zweiter Stelle stünde,würde es sowieso verfallen,sind dies Aussagen für uns sehr verwirrend.Hilfe,wer kann da Licht ins Dunkel bringen.Ich bin für jeden Rat dankbar.

Danke und freundliche Grüße

Zwangsversteigerung

Zinsloses Darlehen Schenkungssteuer

Hallo Forum,

es geht nochmal um ein zinsloses Darlehen zwischen Lebenspartnern. Wir wurden vom Notar darauf hingewiesen, dass die Gefahr der Schenkungssteuer bestünde, wenn man es zinslos macht. Man darf ja 20.000€ in zehn Jahren vom Lebenspartner erhalten.

Der Notar rechnete mit diesen 5,5%, die ja (verrückterweise) vom Finanzamt schlimmstenfalls angesetzt würden. Dann kommt man bei der Darlehenssumme natürlich in ein Problem. Andererseits habe ich auch gelesehen, dass Finanzämter vom marktüblichen Zinssatz ausgehen sollen, wenn man den denn nachweisen kann.

Frage 1: Wie weise ich das ggf. nach?

Wenn ich zum marktüblichen Zinssatz (ca. 1.8% für die Summe) nachrechne, dann komme ich gar nicht in dieses Problem. Ich rechne dazu einen Annuitätenkredit über die ausgegebene Summe und die monatl. Rate und schaue dann wieviel ich dafür dann zusätzlich zahlen müsste. Das entspricht ja dann aus logischen Gesichtspunkten der Schenkung. Hier komme ich nicht unbedingt über die 20.000€.

Frage 2: Macht meine Rechnung Sinn? Oder liegt ein Denkfehler vor?

Frage 3: Wenn ich doch über die 20.000€ Schenkung komme, muss ich dann nur das versteuern, was über den 20.000€ liegt?

Frage 4: Wenn der Beschenkte und der Schenkende versteuern müssen, sind es dann zwei Mal die 15% oder nur ein Mal?

Frage 5: Wenn es eine Gegenleistung für diese angebliche Schenkung gibt, wie z.B. mietfreies Wohnen, wie wird das vom Finanzamt gesehen?

Hatte schonmal jemand real dieses "Problem" mit dem Finanzamt und kann darüber berichten?

Danke für Eure Antworten! Guten Abend Bilbo

Darlehen, Schenkungssteuer, Zinsen