Neu gekauften Bürostuhl als Betriebsausgaben geltend machen und Vorsteuer abziehen auch wenn Büro gemischt genutzt wird?

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Bei der Umsatzsteuer musst du im Moment des Kaufes eine Zuordnung treffen, ob es zur betrieblichen Sphäre oder zur privaten gehört. Davon abhängig ist auch der Vorsteuerabzug und eine eventuelle Besteuerung der außerbetrieblichen Nutzung.

Bei der Einkommensteuer gilt § 12 Nummer 1 EStG mit der Folge, dass der Stuhl nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden kann. Allerdings wurde diese Norm durch zahlreiche Rechtsprechung aufgeweicht, so dass man auch hier einen nichtbetrieblichen Anteil erfassen müsste.

Lifehack:

Setz dich nicht privat drauf.

Genau der richtige Tipp. DH.

Ich stehe auch immer auf und schreibe im Stehen, wenn ich eine private eMail versende.

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D.h. wenn ich behaupte ich setze mich nur zu betrieblichen Zwecken auf den Stuhl, könnte ich die Vorsteuer komplett geltend machen?

Aber als Betriebsausgabe in meiner EÜR könnte ich den Stuhl aber z.B. unter "Betriebs- und Geschäftsausstattungen" trotzdem nicht geltend machen?

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@DeXter99

Naja, glauben wird es wohl niemand.

Ich würde es trotzdem vollständig ansetzen, bei beiden Steuerarten. Wenn das Finanzamt prüft und zu einer abweichenden Ansicht kommt und diese sich nicht widerlegen lässt, kann es doch auch nichts anderes machen als du machen würdest, wenn du es nicht oder nur teilweise ansetzt.

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@EnnoWarMal

Warum soll das keiner glauben? Im Zeitalter der smartfones und tablets setzt sich doch niemand mehr privat an den Schreibtisch/PC/auf den Bürostuhl.

Man kann doch in der Freizeit viel gemütlicher auf dem Sofa oder Balkon sitzen und googeln oder e-mails checken. Das würde ich jedenfalls bei Nachfrage behaupten.

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