Umsatzsteuer möblierte Privatzimmer, länger als 6 Monate?

1 Antwort

Wie? Was für einen Antrag?

Es gibt Rechtsfolgen. Entweder ist ein Umsatz steuerpflichtig oder eben nicht. Das ist doch nicht antragsabhängig.

Die Frage hier ist doch, ob die Vermietung der Möbel eine Nebenleistung zur Zimmervermietung ist und damit grundsätzlich steuerbefreit (§ 4 Nr. 12 Bu a)) oder nicht. In der Vergangenheit war die Frage wegen der kurzfristigen Vermietung nicht wichtig.

Ob es eine Nebenleistung ist, kann keiner hier beantworten - es würde auf einen Streit mit dem Finanzamt hinauslaufen, den keiner will und im worst case würdest du trotz Umsatzsteuerausweis auf den Vorsteuern sitzenbleiben, §§ 14c, 15 (1) Nr. 1 UStG.

Also liegt die Gestaltung doch auf der Hand: Die Vermietung muss "kurzfristig" bleiben. Also darf der Mietvertrag nicht verlängert werden, sondern es muss ein Anschlussvertrag her. Novation nennt man das im Steuerrecht.

Das war einfach.