Wann ist erstmalig eine Kündigung möglich?

Hallo hier lieben

folgendes: ich wohne in einer 2 raumwohnung - für mich alleine ausreichend. Nun ist es jedoch so, das ich schwanger bin.

Aus diesem Grund benötige ich eine größere Wohnung, da mein Freund und ich auch zusammenziehen wollen, um uns gemeinsam um das Kind kümmern zu können

Mietvertragsbeginn 1.10.2021

Ich habe eine Mieter App, in der folgendes steht - ab 1.10.2021 unbefristet - Ausschnitt im Anhang

Nun steht aber im Mietvertrag folgender Text: das Mietverhältnis beginnt am 1.10.2021 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt für Mieter und Vermieter drei Monate. Die ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist durch jede der Parteien erstmalig zum 31.12.2023 möglich. - Ausschnitt im Anhang

Nun ist die Frage laut Mieter App und erstem Satz des Mietvertrages, Ist dieser Mietvertrag ein unbefristeter Mietvertrag, das würde bedeuten, dass ich den Mietvertrag jederzeit kündigen kann. Nun verstehe ich allerdings nicht wieso im zweiten Abschnitt steht das eine Kündigung erst mal nicht zum 31.12.2023 möglich ist. Nach Angaben ist es ja eigentlich ein unbefristeter Mietvertrag.

Ich weiß, dass es Mietverträge gibt, wo der Mietvertrag mit einer Mindestdauer festgelegt ist Zum Beispiel von zwei Jahren aber selbst da wäre eine Kündigung erst mal zum 30.6.2023 beziehungsweise 1.7.2023 möglich da ist ja noch die Kündigungsfrist von drei Monaten gibt.
Nun verstehe ich nicht, wieso hier der 31.12.2023 genannt wird, denn ich bin immerhin am 1.10.2023 eingezogen, d.h. es wäre noch mal drei Monate länger, als ich eingezogen bin

Ich habe auch gelesen, dass es wie Sonderkündigungsrechte gibt in denen man früher aus dem Mietvertrag austreten kann, unter anderem zbsp durch durch Umzug der Arbeitsstätte oder eben Familiennachwuchs, was bei mir hier in Kraft tritt

nun bin ich durch die widersprüchlichen Absätze im Mietvertrag total verwirrt.

Fakt ist, dass ich eine größere Wohnung brauche, da ich nicht nur mit meinem Freund zusammen ziehen möchte, sondern eben bei dir auch ein gemeinsames Kind erwarten

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen und dass ich alles verständlich erklärt habe. Ich danke euch bereits vor ab für eure Hilfe.

Bild zu Frage
Kündigung erstmalig zum 31.12.2023 möglich 100%
Kündigung jederzeit möglich 0%
Kündigung erstmalig zum 30.06.2023 möglich 0%
Kündigung, Mietvertrag
Wohnsitz nicht EU-Ausland, Nebentätigkeit + Rente Deutschland, Verheiratet mit Ausländerin, leibliches Kind 7 Jahre lebt mit mir im Ausland,Kindergeldanspruch?

Ich möchte in meinen Dingen mal einiges für die Zukunft richtigstellen. Ich entscheide mich wohl dafür ganz im Ausland zu leben und Deutschland vielleicht 2 Monate im Jahr zu besuchen. Eine Meldeadresse ist kein Problem. Momentan bin ich in Deutschland polizeilich gemeldet, habe eine deutsche Krankenversicherung und ein deutsches Sparkassenkonto. Das Konto will ich zumindest behalten. Für die Krankenversicherung gibt es auch Lösungen für das Ausland.

Nach meinen Verständnis muss ich mich dann in Deutschland bei der Meldestelle abmelden. Damit falle ich dann auch aus der Krankenversicherung heraus. Ich bin seit 8 Jahren im Ausland verheiratet und habe eine gemeinsame Tochter die jetzt 7 Jahre alt ist. Vor zwei Jahren habe ich die Erstellung deutscher Papiere für meine Tochter über die Botschaft eingeleitet. Mittlerweile besitzt sie einen deutschen Reisepass. Die deutsche Geburtsurkunde ist in Arbeit, wobei da das zuständige Standesamt in Deutschland etwas kompliziert ist. Das werde ich aber versuchen in Kürze persönlich dort zu klären. Wird aber werden denke ich. Dies beinhaltet selbstverständlich auch eine Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe, da meine Tochter ein ehelisches Kind von uns ist.

Eine Überprüfung aller Dokumente seitens der Botschaft war langwierig, ist aber positiv abgeschlossen. Ich selbst bekomme in Deutschland eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit 100 % von ca. 1000 Euro Netto und habe noch Nebeneinkünfte durch Texterstellung auf Honorarbasis in Deutschland. Das sind maximal 400 Euro im Monat, oftmals auch weniger.

Meine Fragen sind folgende:

Ist die Abmeldung sinnvoll oder verpflichtend so vorzunehmen?

Muss ich dann uneingeschränkte Steuerpflicht beantragen?

Bekomme ich dann Kindergeld für meine Tochter oder Freibeträge?

Wie wird meine Frau steuerlich bewertet wenn sie im Ausland lebt.

Wie werde ich steuerlich bewertet wenn ich im Ausland lebe?

Wie wird meine Tochter steuerlich bewertet wenn Sie im Ausland lebt.

Was ist mit den Schulkosten meiner Tochter hier im Ausland?

Ist Kindergeld nachträglich beantragbar für meine Tochter?

Es ist kompliziert und ich weiß nicht ganz ob jemand mit so einer Situation Erfahrungen hat. Die jetzige Situation ist ja momentan wegen Lebensmittelpunkt im Ausland nicht korrekt. Hoffe jemand hat dazu ein paar Tipps parat! Vielen Dank!

Abmeldung, Ausland, Kindergeldanspruch, Krankenversicherung, Steuern
Korrektur der Umsatzsteuer bei Dienstwagen?

Hallo zusammen,

ich bin Arbeitnehmer und habe einen Dienstwagen mit Privatnutzung. Versteuert wird nach 1%-Methode. Die Entfernung zur Arbeitsstelle sind fast 100km. Zusätzlich ist die Nutzung umsatzsteuerpflichtig (Dienstwagen gegen Gehaltsverzicht). Die Höhe der Umsatzsteuer wird mir vom Bruttoentgelt abgezogen und (wie ich vermute) vom AG an den Fiskus abgeführt.

Ich habe über meine Einkommenssteuererklärung den geldwerten Vorteil drastisch reduzieren dürfen, da ich so gut wie nie an der ersten Tätigsstelle bin (im gesamten Jahr 2022 nur ein einziger Tag). Wurde deshalb nicht aber auch zu viel Umsatzsteuer abgeführt? Weil die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist der zu hohe geldwerte Vorteil. Und falls ja: Bekomme ich das wieder zurück? Von wem?

Beispiel

Der monatliche geldwerte Vorteil (vom AG nach 1%-Methode angesetzt) sind 1.000 € (350€ Privatnutzung, 650€ Fahrten zur Arbeit). Zusätzlich wird mir mit dem Faktor 19/119 Umsatzsteuer i.H.v. ca. 160€ vom Bruttolohn abzogen. Ich habe den Wert des geldwerten Vorteils über meine Steuererklärung nun auf 350€ korrigiert, da in diesem Monat z.B. keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstelle vorliegt. Müsste dann nicht auch die Höhe der Umsatzsteuer für diesen Monat auf 19/119 * 350€ = ca. 56€ korrigiert werden?

Auf's Jahr gerechnet ist die "zu viel abgeführte" Umsatzsteuer vierstellig. Mein FA sagte mir, dass sie mir das natürlich nicht über die Einkommenssteuererklärung erstatten können. Im Netz habe ich nur Erläuterungen gefunden, ob und warum es Umsatzsteuer gibt. Leider nicht, was mit ihr passiert, wenn der geldwerte Vorteil korrigert wird.

Danke für Eure Hilfe!

woerlz15

Dienstwagen, Umsatzsteuer, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil

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