Fitnessstudio - welches Dokument gültig für einen Vertragsabschluss?
Im Internet habe ich einem Aktionspreis auf der Studiowebsite zugestimmt und "angeklickt", Vertrag 24 Monate.
Am nächsten Tag (03.04.20) bin ich ins Studio und habe eine Mitgliedschaftsvereinbarung vor Ort abgeschlossen, mit Unterschrift beider Parteien und mit extra eingetragenem Datum 04.04.20 Mitgliedschaftsbeginn.
Gekündigt habe ich diesen Vertrag am 03.01.22., mit einer Fristwahrung von 3 Monaten zum 04.04.2022.
Jetzt taucht eine Mitgliedschaftsvereinbarung seitens Studio auf, wo der Beginn 01.04.2020 steht. Ohne Unterschrift etc. mit Hinweis vom Studio, dass ich online einen Vertrag abgeschlossen habe
und dieser im System hinterlegt ist. Ich habe zwar online das Angebot "angeklickt", aber keine Bestätigungsemail bekommen. Erst 10 Tage später nach meinem vor-Ort-Abschluss bekam ich meine Willkommensemail mit der vor-Ort-Mitgliedschaftsvereinbarung als pdf, wo NICHT der 1.4. als Beginn drin steht, sondern 04.04.20
Jetzt wird mein zu später Eingang der Kündigung bemängelt.
Meine Frage: welches Dokument ist nun gültig für den Abschluss des Fitnessvertrages? Die nicht unterschriebene Mitgliedschaftsvereinbarung oder die vor Ort abgeschlossene unterschriebene Vereinbarung?
Danke vorab!
1 Antwort
Sinnbefreite Frage!
Du hast doch gem. Deiner Ausführung was schriftliches in der Hand:
"Erst 10 Tage später nach meinem vor-Ort-Abschluss bekam ich meine Willkommensemail mit der vor-Ort-Mitgliedschaftsvereinbarung als pdf, wo NICHT der 1.4. als Beginn drin steht, sondern 04.04.20"
Der Rest Deiner Geschichte ist deshalb sowas von Latte!!!
Ja nur leider sieht es das Fitnessstudio anders 🤷♀️ die nehmen „ihren“ Vertrag als Grundlage.