Spielplatz?

2 Antworten

Was man tun kann?

Die Forderung beim Bauträger anzumelden.

Wenn der sich nicht rührt, bleibt wohl nur gerichtliche Geltendmachung.

Das wird teuer und ob man seine Kosten je wieder rein bekommt steht in den Sternen.

Bei Bauträgern ist es Tradition, Insolvenz anzumelden wenn Forderungen größeren Umfangs geltend gemacht werden.

Die Unterlagen prüfen bzw. prüfen lassen, ob hierzu Zeitangaben getätigt wurden!

Spinne86 
Fragesteller
 27.04.2023, 18:50

Leider steht in den Unterlagen nur eine Zeitangaben wegen dem Bau der Wohnung nichts von den Aussenanlagen

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Tiiii  27.04.2023, 19:09
@Spinne86

Wieso wurde denn der vollständige Kaufpreis bezahlt, wenn die Außenanlagen nicht abgeschlossen waren? Hier wird regelmäßig ein Teil des Preises einbehalten, bis die Außenanlagen abgenommen wurden

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