Wie lange dürfen Einrichtungen für Behinderte Menschen das Bargeld spären bei neu Aufnahme gibt es grenzen?

2 Antworten

Wenn Dein Barbetrag dort verwaltet wird, darf das nur nach Deiner Einwilligung oder der Einwilligung Deines gesetzlichen Vertreters geschehen.

Da Du wohl neu eingezogen bist, ist evtl. noch kein Cent an die Einrichtung geflossen. Also weder einige Tausend für die Versorgung noch die 135,-€ Barbetrag.

Die Einrichtung muss Dir ja kein Geld auszahlen, welches sie für Dich noch gar nicht erhalten hat.

Welches Bargeld? Meinst du sparen, oder sperren? Kannst du etwas mehr Informationen zu deiner Frage geben?