Wohnsitz nicht EU-Ausland, Nebentätigkeit + Rente Deutschland, Verheiratet mit Ausländerin, leibliches Kind 7 Jahre lebt mit mir im Ausland,Kindergeldanspruch?
Ich möchte in meinen Dingen mal einiges für die Zukunft richtigstellen. Ich entscheide mich wohl dafür ganz im Ausland zu leben und Deutschland vielleicht 2 Monate im Jahr zu besuchen. Eine Meldeadresse ist kein Problem. Momentan bin ich in Deutschland polizeilich gemeldet, habe eine deutsche Krankenversicherung und ein deutsches Sparkassenkonto. Das Konto will ich zumindest behalten. Für die Krankenversicherung gibt es auch Lösungen für das Ausland.
Nach meinen Verständnis muss ich mich dann in Deutschland bei der Meldestelle abmelden. Damit falle ich dann auch aus der Krankenversicherung heraus. Ich bin seit 8 Jahren im Ausland verheiratet und habe eine gemeinsame Tochter die jetzt 7 Jahre alt ist. Vor zwei Jahren habe ich die Erstellung deutscher Papiere für meine Tochter über die Botschaft eingeleitet. Mittlerweile besitzt sie einen deutschen Reisepass. Die deutsche Geburtsurkunde ist in Arbeit, wobei da das zuständige Standesamt in Deutschland etwas kompliziert ist. Das werde ich aber versuchen in Kürze persönlich dort zu klären. Wird aber werden denke ich. Dies beinhaltet selbstverständlich auch eine Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe, da meine Tochter ein ehelisches Kind von uns ist.
Eine Überprüfung aller Dokumente seitens der Botschaft war langwierig, ist aber positiv abgeschlossen. Ich selbst bekomme in Deutschland eine Erwerbsunfähigkeitsrente mit 100 % von ca. 1000 Euro Netto und habe noch Nebeneinkünfte durch Texterstellung auf Honorarbasis in Deutschland. Das sind maximal 400 Euro im Monat, oftmals auch weniger.
Meine Fragen sind folgende:
Ist die Abmeldung sinnvoll oder verpflichtend so vorzunehmen?
Muss ich dann uneingeschränkte Steuerpflicht beantragen?
Bekomme ich dann Kindergeld für meine Tochter oder Freibeträge?
Wie wird meine Frau steuerlich bewertet wenn sie im Ausland lebt.
Wie werde ich steuerlich bewertet wenn ich im Ausland lebe?
Wie wird meine Tochter steuerlich bewertet wenn Sie im Ausland lebt.
Was ist mit den Schulkosten meiner Tochter hier im Ausland?
Ist Kindergeld nachträglich beantragbar für meine Tochter?
Es ist kompliziert und ich weiß nicht ganz ob jemand mit so einer Situation Erfahrungen hat. Die jetzige Situation ist ja momentan wegen Lebensmittelpunkt im Ausland nicht korrekt. Hoffe jemand hat dazu ein paar Tipps parat! Vielen Dank!
Ist Kindergeld für meine Tochter nachträglich möglich zu beantragen?
2 Antworten
Die Nebeneinkünfte entstehen in Deutschland und werden auch erstmalig nächstes Jahr Januar an das deutsche Finanzamt gemeldet. Das Honorar geht auf dem deutschen Konto ein. In Thailand bin ich nicht sondern in Westafrika. Unter 10000 € from Grundfreibetrag liegt die Nebentätigkeit. Ja von der Anpassung der Freibeträge bei sehr armen Ländern habe ich auch schon gehört weil geringere Lebenshaltungskosten. Da blicke ich aber nicht durch!
Einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht kannst Du natürlich stellen. Ist auch ratsam.
Den Kindergeldantrag kannst Du Dir vermutlich sparen.
Das wäre eine neue, kurze Frage, wo die Nebeneinkünfte zu besteuern sind. Wenn Du die Leistung in Thailand erbringst, müsste man sich das DBA ansehen oder googeln. Ich vermute mal eher, dass das Honorar dafür nicht in D zu besteuern ist.
Aber auch dann kannst Du m.E. die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen, da die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von ca. 10.000,-€ liegen. Wobei der deutsche Grundfreibetrag dann ggf. an das thailändische Existenzminimum angepasst wird. Mit Ehefrau vielleicht verdoppelt, wenn sie nichts verdient.
Par 1 Abs 3 EStG. Satz 2
Gut, da steht ja schon vieles in dem Gesetzestext drin. Abmelden muss ich mich sicherlich in Deutschland, denn ich bin nur ca. 2 bis 3 Monate im Jahr in Deutschland zusammenhängend. Habe allerdings ein eigenes Zimmer in Deutschland was mir immer zur Verfügung steht. Ist bei meinen Eltern.
Ok, es gibt definitiv kein DBA mit Gambia. Was bedeutet das dann?https://www.gtai.de/de/trade/aegypten/recht/afrika-doppelbesteuerungsabkommen-zwischen-deutschland-und-59086
Das habe ich noch gefunden: Bin ich in Deutschland steuerpflichtig wenn ich im Ausland lebe?
Aufgepasst: Wer im Ausland lebt, muss eventuell seine deutschen Einkünfte in Deutschland versteuern! Ab dem Jahr 2005 gilt dies für Empfänger einer deutschen Rente, selbst wenn sie im Ausland wohnen.
Ja, die deutsche Rente ist wohl in D steuerpflichtig. Daher wäre die unbeschränkte Steuerpflicht ratsam, um vom Grundfreibetrag zu profitieren. Bedeutet sicher etwas Papierkrieg, insbesondere, wenn man den Grundfreibetrag für die Ehefrau auch beanspruchen will.
Zur Besteuerung der Nebeneinkünfte hatte ich ja schon empfohlen, dies als kurze Frage (ohne, dass man einen ganzen Roman lesen muss) einzustellen.
Ist einleuchtend. Die Nebeneinkünfte sind der Ort der Erbringung der Leistung ja in Gambia auch wenn die Kunden in Deutschland sind. Werde ich als kurze Frage nochmal extra ansprechen! Rente ist klar, wird in Deutschland versteuert. Geht es also nur noch um die Freibeträge. Die Ehefrau ist sicher nicht relevant da sie keine deutsche Staatsangehörigkeit hat und in Gambia permanent lebt. Bei meiner Tochter weiß ich noch nicht genau. Erstmal geht sie in Gambia zur Schule und ist Nationalität Deutsch. Kompliziert!
Diese Frage habe ich gestellt, da ich nicht mehr in den alten Account Neumis reinkomme habe ich einen neuen eröffnen müssen. Ich weiß nicht ob Neubrandenburg bei meiner Nebentätigkeit zuständig ist?