Wohnsitz nicht EU-Ausland, Nebentätigkeit + Rente Deutschland, Verheiratet mit Ausländerin, leibliches Kind 7 Jahre lebt mit mir im Ausland,Kindergeldanspruch?


27.04.2023, 15:58

Ist Kindergeld für meine Tochter nachträglich möglich zu beantragen?

2 Antworten

Die Nebeneinkünfte entstehen in Deutschland und werden auch erstmalig nächstes Jahr Januar an das deutsche Finanzamt gemeldet. Das Honorar geht auf dem deutschen Konto ein. In Thailand bin ich nicht sondern in Westafrika. Unter 10000 € from Grundfreibetrag liegt die Nebentätigkeit. Ja von der Anpassung der Freibeträge bei sehr armen Ländern habe ich auch schon gehört weil geringere Lebenshaltungskosten. Da blicke ich aber nicht durch!

Neumis61  27.04.2023, 22:05

Diese Frage habe ich gestellt, da ich nicht mehr in den alten Account Neumis reinkomme habe ich einen neuen eröffnen müssen. Ich weiß nicht ob Neubrandenburg bei meiner Nebentätigkeit zuständig ist?

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Andri123  27.04.2023, 23:52
@Neumis61

Das wäre eine neue, kurze Frage, wo die Nebeneinkünfte zu besteuern sind. Wenn Du die Leistung in Thailand erbringst, müsste man sich das DBA ansehen oder googeln. Ich vermute mal eher, dass das Honorar dafür nicht in D zu besteuern ist.

Aber auch dann kannst Du m.E. die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen, da die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von ca. 10.000,-€ liegen. Wobei der deutsche Grundfreibetrag dann ggf. an das thailändische Existenzminimum angepasst wird. Mit Ehefrau vielleicht verdoppelt, wenn sie nichts verdient.

Par 1 Abs 3 EStG. Satz 2

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwigl-vNgcv-AhXB2qQKHfwQDCcQFnoECBUQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Festg%2F__1.html&usg=AOvVaw2LTWhLM-zaWiN6P9dUEerU

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Neumis61  28.04.2023, 01:12
@Andri123

Gut, da steht ja schon vieles in dem Gesetzestext drin. Abmelden muss ich mich sicherlich in Deutschland, denn ich bin nur ca. 2 bis 3 Monate im Jahr in Deutschland zusammenhängend. Habe allerdings ein eigenes Zimmer in Deutschland was mir immer zur Verfügung steht. Ist bei meinen Eltern.

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Andri123  28.04.2023, 01:18
@Neumis61

Im Satz 2 des Paragraphen 1 Absatz 3 EStG steht viel drin? Ist halt ein ganzer Satz, bestehend aus, warte..., 53 Wörtern.

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Neumis61  28.04.2023, 01:24
@Andri123

Da wäre jetzt der Paragraph 49 noch interessant, muss ich Morgen Mal suchen. Danke und gute Nacht!

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Andri123  28.04.2023, 01:33
@Neumis61

Wenn Du meinst. Ich würde mir eher das DBA zwischen Deinem Ausland und Deutschland ansehen, wenn es eines gibt.

Spoiler: Diese Abkommen sind schwer zu verstehen für Laien.

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Neumis61  28.04.2023, 01:48
@Andri123

Ich glaube mit Gambia gibt es kein DBA, sehe Mal nach!

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Neumis61  28.04.2023, 01:58
@Neumis61

Das habe ich noch gefunden: Bin ich in Deutschland steuerpflichtig wenn ich im Ausland lebe?

Aufgepasst: Wer im Ausland lebt, muss eventuell seine deutschen Einkünfte in Deutschland versteuern! Ab dem Jahr 2005 gilt dies für Empfänger einer deutschen Rente, selbst wenn sie im Ausland wohnen.

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Andri123  28.04.2023, 02:08
@Neumis61

Ja, die deutsche Rente ist wohl in D steuerpflichtig. Daher wäre die unbeschränkte Steuerpflicht ratsam, um vom Grundfreibetrag zu profitieren. Bedeutet sicher etwas Papierkrieg, insbesondere, wenn man den Grundfreibetrag für die Ehefrau auch beanspruchen will.

Zur Besteuerung der Nebeneinkünfte hatte ich ja schon empfohlen, dies als kurze Frage (ohne, dass man einen ganzen Roman lesen muss) einzustellen.

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Neumis61  28.04.2023, 02:31
@Andri123

Ist einleuchtend. Die Nebeneinkünfte sind der Ort der Erbringung der Leistung ja in Gambia auch wenn die Kunden in Deutschland sind. Werde ich als kurze Frage nochmal extra ansprechen! Rente ist klar, wird in Deutschland versteuert. Geht es also nur noch um die Freibeträge. Die Ehefrau ist sicher nicht relevant da sie keine deutsche Staatsangehörigkeit hat und in Gambia permanent lebt. Bei meiner Tochter weiß ich noch nicht genau. Erstmal geht sie in Gambia zur Schule und ist Nationalität Deutsch. Kompliziert!

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