negativen Zahlungserfahrungen 1 Eintrag - Bonitätsprüfung?

Hi, plane demnächst Kredit zu nehmen und wollte daher vorab mal prüfen wie es mit der Bonität steht.
Hab mich angemeldet und meine Bonität konnte nicht ermittelt werden (0 Punkte?), aufgrund eines Eintrags bei "negative Zahlungserfahrung" im Jahre 2022 (Februar). Ich kann mir das ganze ehrlich gesagt nicht erklären, weil ich nie im Minus war und der einzige Kredit (0%-Finanzierung) den ich hatte, von Apple war der fast abgeschlossen war und eine Laufzeit von 3 Jahren hatte. Ich war auch selten bis nie im Minus, höchstens ein paar tage mal 2-3€ im Minus. Ich habe jetzt die Sorge, dass mir diese Geschichte in die Quere kommen kann. Hab mir jetzt mal ein kostenlosen Schufa Bescheid bestellt um zu schauen woran das ganze liegt.
Folgendes steht drinnen:

Aktueller Kontostatus:

Konto fällig gestellt, Inkassoabgabe

Datum aktueller Kontostatus:

07.02.2022

Schlechtester Kontostatus:

Konto fällig gestellt, Inkassoabgabe

Datum schlechtester Kontostatus:

07.02.2022

Aktualiseringsmonat

01.02.2022

Saldotyp

Soll

Kann mir jemand erläutern was genau das sein kann oder warum das so ist? Hab auch mal meine Mails etc. abgecheckt in diesem Zeitraum - nichts was mir aufgefallen ist, keine Bestellungen oder sonst was. Zählen Bußgelder auch bezüglich Bonität etc.? Hatte nämlich mal ein Knöllchen bekommen, weiß nicht ob das in dem Zeitraum war, schon etwas länger her. Aber hatte da eine erste Mahnung bekommen, weil bei mir kein Strafzettel aufm Auto hing, hatte das nur mitbekommen als ich den Brief damals bekommen habe als Mahnung.

Kredit, Schufa, Bonität
Kündigen während Ausbildung oder gekündigt werden? Lohnfortzahlung?

Guten Morgen alle zusammen,

ich habe ein Problem und brauche den Rat aller Menschen die diesen Beitrag sehen werden. 

Es geht darum, dass ich auf meiner Arbeitsstelle wo ich zurzeit bin (Auszubildende im ersten Jahr, Probezeit ist auch schon vorbei) überhaupt nicht zufrieden bin mit der Arbeit und vor allem meinem Arbeitgeber. Da dieser ein sehr egoistischer und narzisstischer Mensch ist und gerne seine Mitarbeiter vor den Kunden anmeckert und schikaniert ist dieser Ort definitiv nichts für mich. Nun meine Frage wäre, da ich da definitiv nicht arbeiten möchte da ich psychische Angstzustände bekomme haben, war ich den kompletten Monat April nun krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber fragte immer wieder nach wann ich wieder einsetzbar wäre auf der Arbeit, ich sprach mit der Ausrede das ich zurzeit therapiert werde (habe einen anderen Grund genannt weshalb ich krank bin) und sobald es mir besser geht wieder zu kommen. Nun ist es so das mein Arbeitgeber von einem Aufhebungsvertrag sprach, falls es so weiter gehen würde mit meiner ‚Krankheit‘ da dieser mich nicht kündigen möchte. Sollte ich lieber kündigen, so dass ich dann auch für den kompletten Monat mein Lohn ausgezahlt bekomme, da ich definitiv noch meinen Lohn haben möchte bevor ich eine andere Ausbildung beginne. Ich habe laut meinem Vertrag eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Außerdem bin i h bereits auf der Suche nach einer neuen Stelle!

Ich bedanke mich bei allen schon mal ganz dolle im Voraus! <3

arbeitgeber, Ausbildung, gehalt, krankheit, Kündigung, Kündigungsfrist, Kündigungsschutz, Lohn, Lohnfortzahlung, Arbeitsvertrag, Azubi, Aufhebungsvertrag
Zahlt der Vermieter eine vom Mieter selbstverschuldete Nodtienst-Rechnung?

Hallo zusammen,

ich bin seit 2021 Vermieter eines Hauses.

Die Mieter haben mich im Laufe des letzten Jahres häufig kontaktiert, dass etwas repariert werden müsse. Ich habe auch immer umgehend einen Handwerksbetrieb bestellt und die Mängel beseitigt. Das war unter anderem ein Defekt in der Mechanik des elektrischen Rollos mit Reparaturkosten in Höhe von 1200,00 €, Dachdeckerkosten in Höhe von 1150,00 € um das Dach von der Gartenhütte zu sanieren, Kosten über die Störung der Heizungsanlage (360,00 €), Wartungskosten der Heizungsanlage (250,00 €) und on top noch Notdienst-Kosten für die Heizungsanlage (320,00 €). Auch genau in der Reihenfolge.

Ich denke, mit den Dachdeckerkosten hat der Mieter nichts zu tun, eben so wenig wie mit der Störung und der Wartung der Heizungsanlage. Aber was ist mit den Reparaturkosten für die Jalousie und dem Notdienst für die Heizung?

Im Mietvertrag steht, dass bei mehreren Kleinreparaturen der Mieter 8 % von der Netto-Kaltmiete, aber max. 500,00 € pro Kalenderjahr selbst bezahlen muss.

Der Notdienst war meines Erachtens selbst verschuldet!! Die Mieter trocknen und lagern sehr viel Wäsche im Heizungsraum. Die Heizung ist raumluftabhängig. Der Kessel/Brenner war massiv verschmutzt durch Flusen, die offensichtlich von der Wäsche angezogen wurden. Deswegen konnte der Kessel nicht richtig zünden wobei es eines Tages immer zu Verpuffungen kam. Die Geräusche der Verpuffungen machten dem Mieter Angst. Sie würden sofort das Haus verlassen aus Angst vor einer Explosion. Ich habe aus dem Grund mittwochs Abends eine Heizungsfirma sofort dorthin bestellt, die erstmal den Kessel freiräumen musste!

1) Wer trägt nun die Notdienst-Rechnung?

2) Kann ich bei den hier angegebenen Reparaturen vom Mieter die Obergrenze von 500,00 € Beteiligung auf der Nebenkostenabrechnung verlangen?

Über fachgerechte Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.

kostenübernahme, Reparaturkosten, Schadensersatzanspruch, Vermieterrecht
Vermieter will Sicherheitshinterlegung für Tochter nicht zurückgeben?

Guten Tag

meine Tochter bewohnte eine 1-Zimmer-Wohnung, bis Februar 2023, die Übergabe erfolgte ohne Mängel. Die Nebenkostennachzahlung für 2021 betrug 4,95 EUR.

Wegen der gestiegenen Preise wollte der Vermieter einen Teil der Kaution zurückbehalten. Die Kaution wurde bei Einzug vom Amt gestellt und meine Tochter hat bereits 40% davon an das Amt zurückgezahlt. Damit der Vermieter die Kaution an meine Tochter überweisen kann (komplett) und trotzdem für seine NK abgesichert ist, habe ich einen Betrag von 500,00 EUR angeboten, Zug um Zug mit der Rückzahlung der Kaution an meine Tochter (die dann ihrerseits den Kredit beim Amt abgelöst hätte). Der Vermieter war einverstanden und ich habe überwiesen.

Der Vermieter hat sich dann beim Amt erkundigt, an wen die Kaution zurückzuzahlen ist. Dort bekam er Auskunft, dass die Kaution erst einmal an das Amt geht und diese sich wiederum mit meiner Tochter auseinandersetzen bezüglich der bereits geleisteten Rückzahlungen. Daraufhin bin ich von meinem Angebot zurückgetreten und habe dem Vermieter erklärt, dass er sein Zurückhaltungsrecht mit dem Amt absprechen solle und mir meine 500,00 EUR zurück überweisen soll.

Der Vermieter will aber die Kaution komplett an das Amt überweisen und meine 500,00 EUR weiterhin behalten. Als ich ihn anrief und sagte, dass ich nicht damit einverstanden bin und auch nicht sein Vertragspartner, legte er mit den Worten auf, dass er "sein" Geld (sprich meine 500,00 EUR) nicht überweisen werde.

Ich wollte lediglich meiner Tochter helfen, mit der Kaution, die übrig war, ihre neue Bleibe abzusichern (weil das mehr als 500,00 EUR ist und ich nicht mehr zur Verfügung habe).

Ich bin ja mietvertraglich nicht mit dem Vermieter verbunden, wie kann ich mich nun um die Beitreibung meines Geldes kümmern, da ich im EU-Ausland lebe?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mietkaution, Nebenkostenabrechnung, Rückzahlung, vermieter
Wie GEZ beweisen, dass jetzt eine Wohnung im Familienhaus leersteht?

Kurz zu meiner Situation:

Ich studiere gerade, lebe im Haus meiner Familie da die Uni nicht weit entfernt ist. Neulich kam ein Brief der GEZ, ich soll ca. 600€ nachzahlen seit 2020, eine Begründung steht da aber nicht. Ich weiß nicht woran das liegt, meine Mutter hat stets bezahlt, keine Ahnung.

Meine Mutter ist im Oktober 2022 nach dem Tod meines Opas zu ihrem Freund gezogen. Sie hat für ihre Wohnung im Familienhaus mit mir bezahlt, ein Geschoss weiter unten lebten meine Oma und Opa. Also zwei Haushalte insgesamt.

Meine Mutter die jetzt weg ist muss nicht mehr zahlen, da sie mit ihrem Freund und seinem Haus gelistet ist. Da lief alles easy ab.

Ich hab der Rundfunkzentrale geschrieben, dass ich jetzt bei meiner Großmutter lebe. Es ist also nur eine Wohnung bewohnt. Die obere Wohnung existiert noch, ist aber halt kein Haushalt und nicht mehr bewohnt, steht komplett leer.

Wieso denken die jetzt, dass ich noch dort wohne? Kann ich irgendwie zusätzlich beweisen, dass ich und meine Oma jetzt ein Haushalt sind und wir nicht zwei separate Wohnungen beziehen? Es gibt keinen Mietvertrag oder irgendwas. Muss ich wenn ich im Familienhaus ein Stockwerk weiter runtergehe um dort zu wohnen zum Einwohnermeldeamt oder so? Was darf die Rundfunkanstalt hierbei überhaupt und was wollen die als Beweis, wenn überhaupt, oder soll ich einfach nochmal klar und deutlich schreiben dass der 2. Haushalt nicht existiert?

gez, umzug, wohnung, GEZ-Gebühren, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag

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