Rechnungskorrektur / Rechnungsstorno / Rechnungsgutschrift?

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Hier wird lediglich etwas an der ursprünglichen Rechnung geändert, z.B. Preis oder Artikel / Anzahl. Ich schreibe hier einen Vermerk "Rechnungskorrektur zur Rechnung ...". Muss ich hier einen Unterschiedsbetrag ausweisen?

Natürlich, denn woher soll man mit der Bezeichnung "es wurden nicht 5, sondern 4 Stück geliefert, die Rechnungsänderung erkennen?

Hier storniere ich die gesamte Rechnung z.B. weil hier der Kunde die Leistung nicht mehr haben will. Vermerk "STORNO-Rechnung zur Rechnung ..." Die Beträge weise ich alle mit negativen Vorzeichen aus?

Ja.

a) Hier werden nur einzelne Positionen der Rechnung storniert. Vermerk "Gutschrift zu unserer Rechnung ..."
b) Wird im Rahmen des Selfbilling verwendet, wo der Leistungsempfänger dem Leistenden einen Beleg ausstellt, welchen Betrag er ihm überweisen wird.
Müssen bei der Gutschrift negative Beträge verwendet werden?

Muss nicht, kann. Dafür steht ja Gutschrift drüber.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Natürlich, denn woher soll man mit der Bezeichnung "es wurden nicht 5, sondern 4 Stück geliefert, die Rechnungsänderung erkennen?

Wie meinst du das? Wie sollte sowas aussehen?

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@alx154

Natürlich schreibt ihr dem Kunden 1 Stück minderlieferung gut mit Nennen des Einzelpreises udn des Gesamtpreises + USt.

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