Mietkaution vor 18 Jahren nicht überwiesen. Was nun?

Wir sind zu dritt vor 18 1/2 Jahren in unsere Wohnung gezogen. Eine Kaution wurde bei der Besichtigung der Wohnung seitens des Vermieters mündlich nicht festgelegt. Mein damaliger Mann und ich haben den Mietvertrag unterschrieben, ohne ihn großartig durchzulesen. Wir waren froh, dass wir eine Wohnung hatten. Mehrfach musste der Vermieter in den darauf folgenden Jahren eine Vermieterbescheinigung ausfüllen, in denen er immer angekreuzt hat, dass keine Mietkaution erhoben wurde.

Ich bin ehrlich, ich habe natürlich irgendwann festgestellt, dass eine Kaution in Höhe von 500 Euro erhoben worden war. Aber nachdem, was mein Ex uns alles geboten hat, waren die 500 Euro nicht machbar. Wir haben also stillgehalten. Der Vermieter bescheinigte weiterhin, dass er keine Kaution erhoben hat. Soweit so gut. Inzwischen bin ich alleine mit einer geringen Rente und bekomme einen Mini -Betrag an Grundsicherung dazu. Jetzt wurde mal wieder eine Vermieterbescheinigung von der Stadt gefordert und erstmals nach über 18 Jahren hat der Vermieter angegeben, dass eine Kaution erhoben, aber nicht gezahlt wurde, aber kein weiterer Hinweis dazu, was jetzt erwartet wird.

Ich weiß jetzt nicht, wie ich vorgehen soll. Da werden jetzt sowieso Fragen vom Amt dazu kommen und ich weiß auch nicht, was seitens des Vermieters jetzt von mir erwartet wird. Ich kann natürlich die 500 Euro nicht zahlen. Wenn überhaupt, würde das wahrscheinlich eher dann vom Amt übernommen werden.

Kann der Vermieter jetzt wegen fehlender Kautionsüberweisung irgendwas gegen mich unternehmen? Ist der. Anspruch quasi "verjährt"?

Ich weiß schon, dass die Kaution nur als Sicherheit hinterlegt wird für mögliche anfallende Reparaturkosten, falls man auszieht und dass man sie eigentlich zurück bekommt, falls sie nicht gebraucht wird. Das halte ich aber sowieso für eher unwahrscheinlich, denn Gründe für das Einbehalten wird der Vermieter sicher immer finden...und ich kann's ehrlich gesagt nicht so gut mit dem Vermieter, weil das ein ganz arroganter Schnösel ist, der sofort auf Konfrontation geht, wenn ihm was nicht passt.

Mit anderen Worten: ich möchte den jetzt nicht fragen, wie es weitergehen soll.

Ich will aber auch nicht, dass meine inzwischen erwachsene Tochter irgendwelche Nachteile hat, falls mir was passiert. Was ist zu tun?

Danke für jede hilfreiche Antwort.

Mietkaution, Mietrecht
Wie bekomme ich eine Unterkunft mit 18 Jahren?

Hey, zusammen hier ist Samantha ich bin frisch 18 geworden und das ist meine Vorgeschichte.

Ich war mal ein Pflegekind ich habe da fast 12 Jahre gelebt mein großes Problem war aber irgendwann das meine Pflegefamilie immer weitere Pflegekinder auf genommen hat. Also noch 3 weitere und ich war das allererste Pflegekind ja, dann wurden nach und nach 3 weitere Pflegekinder aufgenommen sie waren viel jünger als ich. Ja dann wurde es für mich noch schlimmer als es für mich generell schon, war dann hat meine Schwester dazu noch 2 Kinder bekommen sie wohnten nebenan von mir sie kamen immer zu uns mit ihrern Kindern und das war für wie im Kindergarten für mich bis ich irgendwann beschlossen habe aus der Pflegefamilie zu gehen und in einer Wohngruppe zu kommen. Das habe ich ja auch geschafft, da habe ich dann für ein Jahr ungefähr gelebt, leider habe ich da sehr sehr großen Mist gebaut das ich da rausgeflogen bin. Ja dann kam ich in einer Inophut Aufnahme bis eine andere Wohnungruppe für mich gefunden wurde. Nach ungefähr 4 Wochen wurde eine Mädels WG für mich gefunden die auch bereit, war mich aufzunehmen naja ich, war nicht so ganz davon begeistert, da einzuziehen aber ich hatte kein Mitsprache Recht also bin ich da eingezogen. Nach ungefähr 4 Tagen ging es auch los mir wurden meine Wege versperrten, ich wurde geschlagen und ich wurde ziemlich stark bedroht das habe ich natürlich den Betreuern alles mitgeteilt. Naja letztendlich haben sie nichts dagegen gemacht so dass ich anfangen musste zu flüchten. Klar wurde ich immer vermisst gemeldet und von der Polizei wieder mitgenommen das war mir aber egal, weil immer wenn ich zurück gebracht wurde bin ich 10 Minuten später wieder geflüchtet. Naja jetzt bin ich bei einem Kumpel von mir da ich 18 geworden bin werde ich nicht mehr gesucht und meine Maßnahme in der beschissen Mädels WG ist jetzt auch beendet. Das heißt für mich ich habe keine Unterkunft und zurück zu meiner Pflegefamilie kann ich auch nicht mehr da der Kontakt irgendwie abgebrochen ist. Ja mein großes Problem was ich jetzt habe ist ich kann auch nicht mehr so lange bei meinem Kumpel bleiben. Er schmeißt mich nämlich bald bei sich raus das bedeutet dann für mich das ich überhaupt keine Möglichkeit habe irgendwo zu Schlafen, da wäre jetzt meine Frage an euch was kann ich jetzt machen und wo könnte ich mir Hilfe suchen wo ich Unterkünfte für mich finde ab meinem Alter das ich nicht auf der Straße Schlafen muss.

Danke schonmal im voraus für eure Hilfe und Tipps!

Grüße Samantha 🍀

Urkundenüberprüfung nach Geburt? Standesamt Würzburg?

Wir sind seit 2018 (in Dänemark) verheirat. Unser Sohn wurde im Jahr 2021 in Würzburg geboren. Wir haben seine Geburtsurkunde beim Standesamt beantragt. Aber wir haben nur einen Ausdruck bekommen, auf dem stand, dass meine Identität nicht nachgewissen ist. Wohlgemerkt, ich bin 2014 legal als Studentin nach Deutschland gekommen. Ich habe hier studiert, gearbeitet und lebe seitdem auch hier. Ich bin im Besitz eines gültigen Reisepasses und habe eine Daueraufenthalt-EU Erlaubnis. Wieso ist meine Identität nicht bekannt? Die Standesbeamtin hat uns gesagt, dass wir 650 € zahlen und alle meine Unterlagen (von den Grundschulzeugnissen bis hin zu den Hochschulzeugnissen und meiner Geburtsurkunde) einreichen müssen, die dann zur Urkundenüberprüfung an die Botschaft in Kamerun geschickt werden. Ich habe sogar eine Kopie meiner Dokumente einschließlich der Geburtsurkunde eingereicht, die 2013 in der deutschen Botschaft in Kamerun beglaubigt worden war, bevor ich überhaupt nach Deutschland gezogen bin, aber die Dame sagte, das sei nicht genug! Unser Sohn ist bereits 2 Jahre alt und hat keine echte Geburtsurkunde! Natürlich ist er Deutscher, da mein Mann deutscher Staatsbürger ist. Ich wollte dieses Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, und als ich meine Unterlagen einschließlich seiner "Geburtsurkunde" bei der Einbürgerungsbehörde vorlegte, war die Sachbearbeiterin verwirrt darüber, warum die Standesbeamtin vermerkte, dass meine Identität nicht nachgewissen ist. Ihrer Meinung nach sollte dies nicht der Fall sein, da ich legal hierher gekommen bin und einen gültigen Reisepass habe! Nun sagt sie, sie müsse dies mit dem Standesamt klären und sehen, ob ich dieses Identitätsprüfungsverfahren durchführen muss. Ehrlich gesagt, habe ich keine 650 € zu verschwenden! Wir brauchen jeden Cent für medizinische Therapien für unseren Sohn, der eine schwere Frühgeburt war, an Krankheiten leidet und schwer behindert ist! Wenn das Standesamt das machen will, steht es ihm frei, das selbst zu bezahlen. Und das Verfahren dauert für Kamerun (anglophones Krisengebiet) ca. 2 Jahre! Ich beantrage die Staatsbürgerschaft nicht wegen meines Sohnes oder gar wegen meiner Ehe. Ich beantrage sie, weil ich die Voraussetzungen erfülle, die sich aus der Anzahl der Jahre ergeben, die ich hier verbracht habe. Bitte, was kann ich tun? Welche Fachanwälte würden Sie uns empfehlen?

Ausländerrecht, Einbürgerung, Staatsangehörigkeit
Muss ich ins Gefängnis bei vierfacher Anklage?(zweimal Volksverhetzung, zweimal Verleumdung)?

Ich wurde vor anderthalb Jahren wegen Volksverhetzung angezeigt, in zwei Fällen, habe diese Taten auch bei der Polizei zugegeben.

Meine Autismustherapeuthin hat mich damals zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei begleitet, im Januar 2022, und dort auch erklärt, dass beide Taten(ich habe Frauen mit Kopftuch beschimpft, was mir auch sehr leidtut)

aufgrund autistischer Meltdowns geschahen.

Das ist für Nichtautisten schwer zu erklären, ich versuche es mal:

Ein Meltdown ist eine reflexartige Handlung des Autisten, die er nicht kontrollieren kann. Mögliche Symptome sind: lautes Schimpfen oder Schreien. Schlagen, Boxen und Anrempeln fremder Personen.

Das waren bei mir also Taten, die aufgrund psychischer Überlastung geschahen, also durch, wie meine Therapeutin bei der Polizei auch angegeben hat, großer Angst vor dem Islam, die ich durch Horrormeldungen in den Medien habe.

Meine Therapeutin arbeitet auch mit mir, ich habe seitdem meinen Medienkonsum stark eingeschränkt, weil dieser bei mir als enormer Trigger wirkt und mich einfach überfordert und ich habe danach auch niemanden mehr beleidigt, weil sie mir auch Strategien aufgezeigt hat, solche Meltdowns zu vermeiden.

Jetzt kam, anderthalb Jahre nach der Beschuldigtenvernehmung eine Anzeige wegen zweimal Volksverhetzung, in der die Staatsanwältin mir unterstellt, ich habe bewusst öffentlichkeitswirksam meine Ablehnung zum Islam kundtun und die Frauen in ihrer Menschenwürde herabsetzen wollen.

Diese Anschuldigungen stimmen aber nicht, es waren autistische Ausraster, aus einem Gefühl der Überforderung entstanden, und für mich nicht kontrollierbar, und es tut mir auch sehr leid.

Dank Therapie kann ich das mittlerweile kontrollieren, und es schockiert mich, dass die Staatsanwältin mir in der Anklageschrift unterstellt, ich hättte da bewusst öffentlichkeitswirksam agiert.

Hinzu kommen zwei Anzeigen wegen Verleumdung von dem Ehemann einer der beiden Frauen.

Nachdem ich seine Frau beschimpft hatte, hat er mich eine dumme ***** genannt, weswegen ich eine Gegenanzeige gemacht hatte.

Er, und seine Frau behaupteten aber, der Mann habe das nie zu mir gesagt.

Daher kam die erste Anzeige wegen Verleumdung, doch diese Verleumdung habe ich nicht begangen, er hat mich wirklich so genannt, ich hatte nur eine Gegenanzeige gemacht, trotzdem hat er mich wegen Verleumdung zweimal angezeigt, er behauptet, ich hätte Passanten gegenüber gerufen er würde mir was antun wolle,n, als ich vor ihm davonlief was ich aber nie getan hab.

Droht mir jetzt(bin nicht vorbestraft) jetzt eine Haftstrafe wegen der vierfachen Anzeige?

Und warum dauerte es anderthalb Jahre, bis die Anklageschrift kam? Bin ich für die Staatsanwaltschaft ein so schwerer Fall, dass sie anderthalb Jahre ermittelt hat?

Und wie lange dauert es vom Brief mit der dem Antrag auf Gerichtsprozess bis zum Hauptprozess?

Wie viel Zeit bleibt mir bis ich vor Gericht muss?

Prozess ist beim Amtsgericht Strafrichter/in, meine Therapeutin sagt, das ist für weniger schwere Fälle, stimmt das?

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In Berlin Tagen Bund und Länder über die Kostenverteilung die durch Asylanten, Flüchtlinge, Migranten entstehen. Wie sollten wir das Problem lösen?

Ehrlich gesagt, trotzt Jurastudium, habe ichn meine Probleme mit der Unterscheidung von Kriegsflüchtlingen, Asylbewerbern, Scheinasylanten, Arbeitsmigranten, usw.

Immer wieder lese ich von Migranten, mit geringer "Bleibeperspektive."

Klar, alles muss rechtstaatlich ablaufen, aber müssen wir nicht in europa da mehr zusammen helten? Spanien und Italien bekommen die Last über das Meer angeliefert, so muss man es leider sagen, denn die Rettungsschiffe laufen deren Häfen an, oder die Boote kommen bei Gibraltar direkt. Griechland bekommt sie über die Ägäis.

Aber wenn sie in Italien sind hindern die Italiener sie nicht daran in den Zug zu steigen und Richtung Norden (Österreich/Deutschland) abzudampfen.

Es gibt Leute die sagen Tunesien udn Algerien, sowie Marokko sind keine "sicheren Drittländer" aber hundertausende Deutsche machen dort jedes Jahr Urlaub und denen passiert nichts, ausser dass ihnen evtl. die Geldbörse gklaut wird, aber das kann auch in Heiligendamm passieren.

Was wären gute Lösungen?

  1. Auffanglager der EU in Tunesien, Libyen, Algerien, Marokko, wo jeder einen Asylantrag für die EU stellen kann, mit Angabe des Wunschlandes udn ob er Verwandte in einem EU Land hat. Der Wunsche wird innerhalb von festzulegenden Kontingenten für alle EU Länder berücksichtigt, der Rest nach Losverfahren.
  2. Alles bleibt wie bisher. Dort wo der Asylant/Migranz ankommt und seinen Antrag stellt, "der hat ihn am Hals."
  3. Da wo er ankommt wird er gefragt wohin er will, bekommt eine Fahrkarte und das Land was er wünscht bekommt ihn serviert.
  4. Das erste Land muss ihn nehmen und muss mit ihm fertig werden.
  5. Andere Lösung
Auffanglager in Nordafrika, Verteilung in der EU nach Quoten 70%
jeder wird, im ersten EU Land gefr. wohin er will und geht dorthi 20%
Das erste Land muss ihn nehmen und mt ihm fertig werden 10%
Alles bleibt wie es ist. 0%
Andere Lösung 0%
Probleme mit Vermieter/Mietwohnung was kann ich tun?

Ich wohnte seid ung einem halben Jahr in einer Mietwohnung (Anliegerwohnung). Es ist ein Altbau und ein kleines Häuschen für sich auf dem Grundstück meiner Vermieter. In meinem Mietvertrag steht, dass ich 450€ OHNE Nebenkosten zahlen muss. Die Wohnung ist Teilmöbilisiert (Sofa, Wohnzimmer schränke, Tisch, Spühle, Herd/Ofen, Kühlschrank). Außerdem sind Kleintiere gestattet und ich kann den Garten und Schuppen mitbenutzen.

Nach einiger Zeit ist mir einiges aufgefallen.. Nachts heizt die Heizung ohne zu heizen, die Tür und der Badezimmer Lüfter sind undicht (es zieht permanent auch durch die Abzugshaube) die Abzugshaube ist verrostet und gammelt (stinkt) und auf dem Dachboden sind Mäuse.

An einem Regnerischen Tag lief plötzlich das Wasser durch die Decke DURCH die Deckenlampe und mein Badezimmerboden war pitsche nass. Auch an der Decke des Badezimmers sind dunkle flecken (unter der weißen Farbe) ich weiss nicht, ob es Schimmel oder nur die normale Decke ist.

In den Fugen an der Decke sind Dichtungen (ganzes Bad aus Fliesen) die jedoch nichts mehr abdichten und durch die Löcher rieseln Krümel aus Dreck oder Holz und staub und Kellerasseln.

Ich habe das alles bereits angesprochen und es wurde gesagt man kümmert sich drum. Das Dach des Badezimmers haben sie Repariert, allerdings lief ja das Wasser durch die Decke und die Elektronik....

Die Abzugshaube wollten sie erneuern.. ist nichts passiert.

Der Lüfter im Bad leckt noch wenns regnet.

Die Haustür (die undicht ist weil sie krumm ist) haben sie mit dichtungsstreifen beklebt... zieht halt immernoch.

Außerdem reagierte der Vermieter bereits passiv agressiv und unfreundlich, wenn ich vergessen habe die Mülltonne an die Straße zu bringen oder die Schalosie hochzumachen morgens.
Als der alte Spülkasten geleckt hatte und ich denen das zeigte (der Boden war minimal feucht) haben sie im Sturm geklingelt und mich angerufen und gedroht das Wasser abzustellen, weil ich gesagt habe momentan hab ich keine Zeit weil ich zu einem Termin musste. Da haben die mir wirklich Angst gemacht... und bei den anderen Geschichten wollten die nicht direkt reinstürmen. Und dann haben die nur ein Handtuch hingelegt und das wars! (Hab sie dann doch unter Druck reingelassen). Ich bin schon auf der suche nach was neuem... brauche aber trotzdem einen Rat für die übergangszeit.. da ich jetzt auch noch 500€ zahlen muss... oh und im Vertrag steht 50qm.. es sind aber nur maximal 30 habe nachgemessen...

schonmal danke im voraus für die Antworten

Miete, Mietrecht, Mietwohnung, Rechte, schimmel, vermieter, Wasserschaden
Hat der Vermieter Schadensersatzanspruch (Recht auf Kostenerstattung) bei durch den Mieter verschuldeten Notdiensteinsatz?

Hallo zusammen,

ich hatte kürzlich schon mal eine Frage gestellt, in der dieses Thema „Schadensersatzanspruch“ kurz angeschnitten aber nicht konkret beantwortet wurde. Aus diesem Grund erkläre ich mit einer neuen Frage nochmal kurz den Sachverhalt, damit es besser verständlich ist:

Seit 2021 bin ich Vermieter eines Einfamilienhauses. Die Mieter wohnen seit ca. 3 Jahren dort. Anfang letzten Jahres hat der Heizungsinstallateur eine Wartung der Anlage durchgeführt, bei der die Firma einen Aufschlag berechnete, weil sie den Heizungsraum erstmal vor lauter rum liegender Wäsche frei räumen musste um an den Heizungskessel zu gelangen, aber hauptsächlich, weil eine extreme Verschmutzung der Anlage durch Staub/Flusen wegen der vielen rumliegenden Wäsche festgestellt wurde und der Kessel/Brenner deshalb mit zusätzlichen Zusatzaufwand gesäubert werden musste.

Der Notdiensteinsatz, 10 Monate nach der Kesselreinigung, war aus denselben Gründen zurück zu führen. Weg zum Kessel frei räumen + Kessel wegen starker Verschmutzung durch Staub und Flusen reinigen. Aufgrund der extremen Staub-Verschmutzung in der Anlage kam es eines Abends zu Verpuffungen, die dem Mieter Angst machte und der Notdienst kommen musste um wieder eine Reinigung durchzuführen. Der Installateur kommt schon seit 15 Jahren regelmäßig in das Haus. Aber diese Verunreinigung hat es zuvor noch nie gegeben.

Müssen die Mieter in dem Fall den Notdienst-Einsatz bezahlen? Nach einigen Rückfragen habe ich erfahren, dass weder der Vorbesitzer, noch seine ihm nachfolgenden Mieter in dem Haus Probleme mit extremen Verschmutzungen im Brenner/Heizungskessel hatten.

Kann ich einen Schadensersatz bzw. eine Kostenerstattung von den Mietern aufgrund unsorgfältigen Handelns beanspruchen? Die Rechnung an den Installateur habe ich selbstverständlich beglichen allerdings hätte ich die Rechnungssumme (Kessel-Reinigung im Notdienst) gerne von den Mietern ersetzt. Gibt es Mustervorlagen für Schadensersatzforderungen / Kostenerstattung des Vermieters? Oder habe ich in dem Fall als Vermieter keinen Anspruch auf die Erstattung der Notdienstkosten?

Vielen Dank für alle fachlichen Antworten im Voraus!!!!!

Erstattung, handwerkerrechnung, Heizung, kostenübernahme, vermieter, Vermietung., Kostenerstattung, Schadensersatzanspruch, Vermieterrecht

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