Alle Beiträge

Vorbereitungskurse für Umschulung über DRV beginnen, sollte ich immer noch auf altem Beruf dauerhaft krank geschrieben sein?

Hallo. In den nächsten Tagen bekomme ich von der DRV einen schriftlichen Bescheid das ich auf einen speziellen Beruf eine Umschulung genehmigt bekomme. Demnächst beginnt bereits ein vorbereitungskurs darauf und wenn ich einen Betrieb für eine Ausbildung /Umschulung finde dann solle ich bereits Anfang nächsten Jahres wenn alles gut läuft mit der betrieblichen Umschulung beginnen. Zum Halbjahr .. (Also THA schon bewillig , berufstestung schon positiv erfolgt , Bewilligung auf den Beruf erfolgt lt.beraterin in den nächsten Tagen ).

Die Frage ist nur macht es mir Probleme wenn meine au weiter läuft bis zum Beginn oder über den Beginn des vorbereitungkurses hinaus oder muss die au sogar weiter laufen. Habe Angst das ich mich nun noch weitere Probleme bereite ..

Kurz zur Vorgeschichte : Bin seit knapp über einem Jahr krank geschrieben. Seit Mai diesen Jahres dann nach Reha und anschließender abgebrochener Wiedereingliederung im alten Beruf dann weiterhin krankgeschrieben "langfristig auf meinem alten Beruf ", kann diesen nicht mehr ausüben .

Das Arbeitsverhältnis wurde seit Mai von meinem alten Betrieb aus gekündigt da es ja keine Aussicht auf ein zurück kommen gab.

Nun bin ich bis heute immernoch wie gehabt krank geschrieben und die Umbildung wurde mir bereits mündlich , in den nächsten Tagen schriftlich zugesagt .

Nun beginnt die Tage der Kurs und die Frage nun "sollte " ich weiterhin krank geschrieben sein wie bislang auch wenn der Kurs bald startet oder darf ich vor dem Kurs keine au mehr haben?

Selbstverständlich ist das kein Wunschkonzert , so sollte das auch noch rüber kommen, und natürlich muss ich mit meinem Arzt auch erst einmal darüber sprechen was er aus gesundheitlichen Aspekten meint , doch einer Umschulung sieht er als Versuch erst einmal positiv entgegen. Nun möchte ich aber nichts falsch machen so zu sagen und habe keine Ahnung wie das weiter gehen soll..mein Arzt vermutlich auch nicht ..

Die KK meinte bereits bevor ich die Bewilligung hatte , das ich im April ausgesteuert werden würde.

Ich bin auch gar nicht sicher wie es dann weiter gehen würde in meinem Falle falls ich bis dato keinen ausbildungsbetrieb finde ..

Und zählt der vorbereitugskurse bereits als "Umschulung "? Da bin ich mir auch nicht sicher , denn ich habe hier noch Bögen auszufüllen die ich unmittelbar kurz vor Beginn der Umschulung ausfüllen soll .. Also dann jetzt bereits vor dem Kurs ausfüllen ,oder erst im Februar , sollte die Umschulung da starten ?

Ich habe momentan sehr viel Angst noch mehr Probleme zu bekommen, habe Kinder und mein Freund trennt sich gerade von mir , und mit dem übergangsgeld das ich dann bekomme kann ich weder Miete noch sonst was bezahlen ..gibt es da noch zusätzliche Hilfen? Mein Auto ging nun auch noch kaputt und bei mir kommt gerade alles zusammen ..:(

Habe bald einen Arzt Termin , vielleicht kann mir jemand helfen und schritt für schritt meine vielen aber dringenden Fragen beantworten? Vielen dank vorab!

Umschulung

Einkommenssteuererklärung bei Gewerbe ohne Umsatz?

Guten Abend/Morgen,

letztes Jahr hatte ich ein Gewerbe angemeldet um nebenbei etwas Geld in die Kasse zu bekommen, konnte mich jedoch aufgrund von Zeitmangel nicht darum kümmern. Da ich auch in naher Zukunft keine Möglichkeit dafür gesehen habe habe ich es später wieder abgemeldet.

Insgesamt habe ich lediglich "minus" gemacht, das heißt nur die An & Abmeldung des Gewerbes, welche natürlich jeweils etwas Geld auf der Gemeinde gekostet haben. Nun bekam ich vor einigen Tagen einen Brief von meinem zuständigen Finanzamt, welches mich aufforderte eine Einkommenssteuer abzugeben.

Nun hänge ich seit Tagen über dem ElsterFormular und zerbreche mir den Kopf, was, wie, wo und wie viel ich eintragen muss. Ich habe mich etwas schlau gemacht und in diversen Foren gelesen, dass ich neben dem Mantelbogen Anlage G und eine formlose EÜR abgeben müsse. Allerdings scheiden sich auch hier wieder die Geister, wie das eben so ist sagt der eine das, der andere dies, und Finanzamtösisch spreche ich auch nicht unbedingt fliessend...

Falls diese Anlagen bis dato korrekt sind wäre meine Frage nun, was ich eintragen muss, bei Anlage G konnte ich bisweilen nur Seite 1 Z. 4 ausfüllen, und zwar die Art des Gewerbes und den Gewinn, also 0 EUR? Oder muss ich hier die Summe der Ausgaben & Gewinne eintragen, also nach Adam Riese und Eva Zwerg -66 EUR?

Wie genau müsste man die EÜR machen, einfach eine in diesem Falle recht simple Rechnung in Excel eintippen und mit einreichen? Da ich die mystische 17.500 EUR Grenze nicht überschritten habe dürfte das formelle EÜR-Formular ja wegfallen.

Falls ich mit etwas daneben liege und/oder etwas wichtig fehlt wäre ich dankbar für Hilfe, ist natürlich klasse wie gut einen die Schule innerhalb von 13 Jahren auf solche (fürs Leben sinnvolle) Dinge vorbereitet lol sarcasm off.

Nächtlichen, ermüdeten Gruß,

Mark

Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Steuererklärung