Hat man Anspruch auf Urlaubsgeld wenn man krankgeschrieben ist? Krank seit 8 Monaten

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Das Bundesarbeitsgericht hat zugunsten zweier Klägerinnen entschieden, dass Urlaubsgeld grundsätzlich auch aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit und bei bestehendem Erziehungsurlaub vom Arbeitgeber gezahlt werden muß (AZ: 9 AZR 158/98). Beide hatten im Urlaubsjahr jeweils nicht gearbeitet. Ob das Urlaubsgeld abhängig vom Bestehen oder dem Umfang des Urlaubsanspruches an sich geregelt ist oder hiervon unabhängig vom Arbeitnehmer beansprucht werden kann, ist jeweils anhand des Tarifvertrages zu beurteilen.

Die Entscheidung gilt zumindest für den allgemeinverbindlich erklärten 'Tarifvertrag über Sonderzahlung für die Arbeitnehmer im Hessischen Einzelhandel', in welchem Urlaubsgeld auch dann zu zahlen ist, wenn die Arbeitnehmer krankheitsbedingt oder wegen Erziehungsurlaubs nicht gearbeitet haben und ihnen deshalb im Urlaubsjahr einschließlich des Übertragungszeitraumes kein Urlaub gewährt werden kann.

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/assarbeitsrecht3.htm

Es stimmt, daß Anspruch auf Urlaubsgeld nur im Zusammenhang mit tatsächlich genommenem Urlaub besteht. Zu beachten ist aber, daß der Urlaubsanspruch am Jahresende ersatzlos verfällt! Durch "betriebliche Praxis" wird der Anspruch oftmals bis in den März des Folgejahres verlängert, aber ein Recht darauf gibt es nicht. Mit dem Anspruch auf Urlaub verfällt somit auch der Anspruch auf Urlaubsgeld.

Ich meine kürzlich folgendes gelesen zu haben: Man behält den Anspruch auf Urlaubsgeld, aber es wird erst bei tatsächlichem Urlaubsbeginn gezahlt. Notfalls nach über 12 Monaten bzw. beim Ausscheiden aus dem Unternehmen.