Hallo !
Ich fahre täglich von Mo. bis Fr. mit der Bahn zur Arbeit. Die einfache Fahrstrecke beträgt 95 km. Für die Bahnfahrten habe ich im Jahr 2019 insgesamt 3.013,80 Euro bezahlt. In der Steuererklärung habe ich angegeben, dass ich mit dem Pkw zur Arbeit fahre. Dies wurde auch über viele Jahre so anerkannt. Früher habe ich die Steuererklärung von einem Steuerberater machen lassen. Der meinte, es ist egal was man angibt. Bei dieser Fahrleistung komme ich ohnehin über den Höchstbetrag.
Nun schrieb mich heute das Finanzamt bzgl. meiner Steuererklärung für das Jahr 2019 an, die ich im Februar 2020 eingereicht habe.
"Sie haben in großem Umfang den Abzug von Fahrtkosten als Werbungskosten beantragt. Diese Aufwendungen können künftig nur noch berücksichtigt werden, wenn Sie die jährlich mit Ihrem Kraftfahrzeug gefahrenen Kilometer nachweisen bzw. glaubhaft machen. Der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der Kilometerleistung kann z. B. durch Inspektions- und Reparaturrechnungen, Kauf- oder Verkaufsverträge oder Hauptuntersuchungsberichte des Kraftfahrzeugs erfolgen, wenn diese den jeweiligen Kilometerstand ausweisen. Ich bitte um Erledigung meines Schreibens innerhalb von 4 Wochen."
Meine Fragen wären:
a) Drohen mir strafrechtliche Konsequenzen, weil ich Pkw statt Bahn angegeben habe?
b) Wie sollte ich auf das Schreiben reagieren? Meine Monatskarten hinsenden oder das Schreiben ignorieren und auf die Steuererstattung in diesem Jahr verzichten?
Vielen Dank schon mal für die Mühe.