Übergang der Vermieterstellung auf den Erwerber, wenn Vermieter sich Nießbrauch vorbehält?

2 Antworten

Die Anwälte sollten sich lieber nochmal das Gesetz ansehen. $ 567, die Rechte als Vermieter (und natürlich auch die Pflichten) hat der Niessbraucher, nicht der Eigentümer. Immer der, der die Rechte an der Vermieteten Sache hat.

Wie richtig binder feststellte, hat der frühere Eigentümer als jetziger Nießbraucher weiterhin die Rechte des Vermieters. § 566 BGB gilt daher nicht bei der Eigentumsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt.