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Kassenführung bei Einnahme-Überschuss-Rechnung?

Hallo,

ich habe gelesen, dass ab 2017 eine elektronische Registrierkasse Pflicht ist. Ich verstehe nur nicht, ob das auch für Steuerpflichtige gilt, die keine Bilanz machen.

Habe nun 2 Fragen, kann mir jemand helfen?

  1. Frage:

Ich bin Fahrlehrer und mache meine Steuererklärung selber. Ich mache eine Einnahme-Überschussrechnung. Ich habe fast ausschließlich Bareinnahmen. Meinen Fahrschüler schreibe ich eine Quittung aus. Eine Registrierkasse besitze ich nicht. Dann mache ich eine Excel-Tabelle, wie ein Kassenbuch, obwohl ich keine Kasse besitze, ich besitze nur mein privates Portemonnaie. Ich trage jede einzelne Bareinnahme lt. Quittung ein und jede einzelne Barausgabe lt. Beleg. Wenn der Kassenbestand negativ wird, schreibe ich auf die Einnahmeseite eine Privateinlage. Mit dem übrig gebliebenen Kassenbestand am Monatsende mache ich in der nächsten Excel-Tabelle für den nächsten Monate weiter.

Kann ich das ab 2017 so weiter handhaben?

  1. Frage:

Mein Bruder verkauft Lebensmittel auf Märkten und macht seine Steuererklärung selber. Er macht eine Einnahme-Überschussrechnung. Ich hat 100% Bareinnahmen. Er hat so eine elektrische Kasse, die aber nicht den Anforderungen ab 2017 entspricht. Er macht eine Excel-Tabelle, wie ein Kassenbuch, dort trägt er täglich die Gesamteinnahmen lt. Tagesbon ein und jede einzelne Barausgabe lt. Beleg. Wenn der Kassenbestand negativ wird, schreibt er auf die Einnahmeseite eine Privateinlage. Mit dem übrig gebliebenen Kassenbestand am Monatsende macht er in der nächsten Excel-Tabelle für den nächsten Monate weiter.

Kann er das ab 2017 so weiter handhaben?

Vielen Dank

Buchführung, eÜr, Gewinnermittlung, Steuern

Was passiert mit dem Unterhaltstitel im Fall einer Lüge?

Hallo an alle !

Ich habe eine vielleicht etwas komplizierte frage aber hoffe den noch jemand kennt sich damit aus. Folgender fall: Eine freundin von mir, war mit einem US Soldaten verheiratet, aus dieser ehe gehen 2 kinder hervor, heirat war in deutschland, scheidung durch ein US Gericht kurz nach der trennung in 2010

Mutter ist mit den Kindern in Deutschland geblieben, Vater ging zurueck in die USA. Mutter hat beim Deutschen gericht einen Unterhaltstitel gegen den Vater erwirkt und behauptet das er nie etwas bezahlt hat. Sie bekam Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt. Nach 6 jahren hat das Jugendamt den Vater in USA angeschrieben um rueckwirkend den Unterhalt zu bekommen. Vater hat bezahlt aber Mutter hat es nicht angegeben.

Mutter hat behauptet das sie nur getrennt sind, also nicht gesagt das die Scheidung durch die USA ging, und hat auch ueber die Summe an erhaltenen Unterhalt gelogen.

Meine Fragen : Bleibt der Unterhaltstitle so wie er ist noch rechtskraeftig oder muss mutter eine neue beanstreben? Welche Strafe erwartet der Deutschen mutter weil sie gelogen hat ? Kann der Vater irgenwas machen von der USA aus ?

Bevor dumme fragen auftauchen : Nein es geht hier wirklich um eine sau doofe freundin von mir. Ich selbst bin nicht damit einverstanden was sei gemacht hat. Ich waere froh wenn mein ex bezahlen wuerde oder ueberhaupt kontakt zu unsere kinder haette

betrug, Familie, Kindesunterhalt

Miete an die Erbengemeinschaft bei Eigenbedarf und muss ich diese ggf. als Einkommen versteuern?

Hallo, ich hab einige Fragen und hoffe, das mir jemand einige oder vielleicht alle Beantworten kann.

Vor einigen Jahren haben mein Bruder und Ich recht jung eine Eigentumswohnung geerbt (Erbengemeinschaft zu je 50%), die wir dann vermietet haben. Es sei gesagt das auf der Wohnung noch eine Hypothek stand und steht, die wir mit entsprechender Mieteinnahmen gedeckt haben.

Da mein Bruder noch deutlich jünger war und mit der ganzen Situation überfordert hab ich alles Organisatorische übernommen, und entsprechend steh ich auch alleine als Vermieter in den Unterlagen. Die Mieteinnahmen sind auf das Gemeinschaftskonto der Bank geflossen, von dem Ich dann direkt die Hypothek, die Nebenkosten und sonstige Kosten bezahlt habe. Jedes Jahr hab ich dann (alleine, bei meiner Steuererklärung) die kompletten Einnahmen angegeben und entsprechend versteuert.

Womit sich schon die erste Frage ergibt, ob das so alles sinnig war, da ich auch alleine als Vermieter eingetragen war, oder wie es korrekt wäre ?

Nun steht ich mittlerweile aber vor einer anderen Frage und zwar steht die Wohnung jetzt leer und Ich möchte sie selbst, zusammen mit meiner Partnerin beziehen. Mein Bruder und Ich verstehen uns soweit super und er möchte von sich aus keine Nutzungsentschädigung o.ä.. (Und wir werden das auch schriftlich festhalten, so das im Nachhinein nix kommen kann)

Ich würde dann entsprechend alleine die anfallenden Kosten für die Wohnung zahlen, d.h. Hypothek, Nebenkosten, ggf. Reparaturen etc. , nun wäre aber die Frage (gerade im Hinblick wegen den Steuern):

1. Muss ich ein Mietvertrag mit der „Erbengemeinschaft“ machen und entsprechend Miete (oder Teilmiete) zahlen, und wenn ja würde diese dann auf das Gemeinschaftskonto gezahlt werden und normal als Einnahmen versteuert. Wodurch ich dann ja noch mal extra Kosten hätte obwohl es keine Einnahmen gibt. Oder reicht es zu sagen ich als Miteigentümer nutze die Wohnung selbst, und damit entfällt der Punkt der Mieteinnahmen.

2. Muss meine Partnerin eine Miete zahlen, oder reicht es auch hier das ich Miteigentümer bin ?

Vielen Dank schon mal und falls es sonst Hinweise gibt was zu bedenken ist, bin ich sehr Dankbar.

Einkommen, Erbengemeinschaft, Miete, Steuern, Vermietung.