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Wohnungssuche: nicht ein Anbieter antwortet?

Guten Tag,

ich bin zurzeit auf Wohnungssuche, da ich von der Stadt in eine eher ruhigere Lage ziehen möchte. Meine Situation ist so, dass ich nun bald ein Studium anfange und daher meine Eltern die Wohnung bezahlen. In meinen Anfragen habe ich eine Bürgschaft angeboten oder das meine Eltern zusammen den Vertrag unterschreiben. Da meine Eltern deutlich zu viel verdienen (zusammen ca. 5-6.000 Netto (in manchen Monaten bis zu 10.000, durch Bonuszahlungen etc, bekomme ich selbst natürlich kein Bafög). Dazu kommt noch mein eigenes Gewerbe mit dem ich nun erst anfange Geld zu verdienen, da es sehr neu ist. (Erster Monat ca. 100€).
Dem Schreiben liegen die Lohnabrechnungen von März bis April bei, sowie eine ausschließlich positive Schufa Selbstauskunft. Die Wohnungen an die ich schreibe liegen so zwischen 400-600€ kalt.
Nun ist es leider jedoch so, dass ich bis jetzt auf ca. 10 Wohnungsanfragen, die ich seit Anfang Mai gestellt habe, nicht eine einzige Antwort erhalten habe, leider auch keine Absagen. Woran kann das liegen? Was mache ich falsch? =)
Das ist mein Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist (mein Name) und ich interessiere mich sehr für die ausgeschriebene 1/2-Zimmer Wohnung in der (Besagte Wohnungen) . Ich bin (mein alter) Jahre alt, Nichtraucher und schließe im kommenden Juli mein nachgeholtes Fachabitur ab. Danach beginne ich ein Fernstudium, sowie die Selbstständigkeit als Video editor/cutter. Daher würde nicht ich direkt, sondern meine Mutter den Mietvertrag abschließen, bzw. könnte ich eine Bürgschaft vorlegen, wenn Sie dies wünschen. Meine Mutter arbeitet seit ca. 30 Jahren bei (Arbeitsstelle) als Wirtschaftsinformatikerin in einer führenden Position. Die letzten drei Gehaltsabrechnungen können Sie in meinem Profil einsehen. Ebenso kann ich Ihnen alle weiteren benötigten Unterlagen via e-Mail schicken.

Falls Sie noch offene Fragen zu meiner Person haben, weitere Informationen benötigen oder einen Termin für eine Besichtigung absprechen möchten, können Sie mich unter folgenden Wegen erreichen.

E-Mail: (gebe ich hier nicht an ^^)

Telefon: (gebe ich hier nicht an ^^)

Anschrift: (gebe ich hier nicht an ^^)

Über eine positive Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank für Ihre Zeit!

Mit freundlichen Grüßen

(Mein Name)

Mietwohnung, wohnung, Wohnungssuche

falsche Beschuldigung der Fahrerflucht?

Ich habe einen "Äußerungsbogen Zeugin/Zeuge" von der Polizei erhalten, dass ich beim Einparken ein Auto beschädigt habe und mir Fahrerflucht vorgeworfen wurde. 

Ich war mir nämlich zu 100 % sicher, dass dies nicht geschehen würde. Daher habe ich bei der einmaligen kostenlosen Beratung durch einen Anwalt die Option angekreuzt,

"ich möchte mich zur Sache äußern und mache zur Fahrerin/zum Fahrer zur Tatzeit folgende Angaben

und im Kommentarfeld schrieb ich, "Ich kann an den Einparkvorgang erinnern, dass ich dort geparkt habe. Unfall hat nicht statt gefunden. Ich habe nichts beschädigt. Zudem hat mein Auto kenen Schaden."

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Titel "Schriftliche Äußerung als Beschuldigter" mit dem Bemerkung:

"Bitte schildern Sie mir den Unfallhergang noch einmal ausführlich aus Ihrer Sicht und senden mir die ausgefüllten Unterlagen im beiliegenden Rückumschlag zurück.

Außerdem gibt es folgende Optionen, die ich ankreuzen kann:

  1. Ich möchte mich äußern.
  2. Ich gebe die Straftat zu.
  3. Ich gebe die Straftat nicht zu.
  4. Ich möchte von der Polizei vernommen werden.
  5. Ich werde einen Verteidiger/Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
  6. Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße bin ich einverstanden.
  7. Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung/Verwertung einverstanden.
  8. Ich wurde darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Fall die Möglichkeit eines Täter-Opfer-Ausgleichs besteht und die Polilzei gegenüber der Staatsanwaltschaft ggf. eine entsprechende Anregung geben wird. Ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen habe ich erhalten.

Ich möchte Folgendes tun, bitte schlagen Sie mir vor, ob ich richtig liege: 

Schreiben Sie das gleiche Argument, das ich zuvor geschrieben habe, d.h. "Ich kann den Einparkvorgang erinnern,....." and check mark the option 

"ich gebe die Straftat nicht zu."

Hinweis: Ich möchte nicht zum Anwalt gehen, da ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Strafrecht, VERKEHRSRECHT, Fahrerflucht

Wohl Fehler gemacht seit 10 Jahren wegen Honorartätigkeit?

Ich bin zu 100% Erwerbsunfähigkeitsrentner und bekomme momentan eine Nettorente von 1003 Euro was Brutto ungefähr 1115 Euro wohl ist. Rentenbeginn war Februar 2010 mit 690 Euro Netto.

Seit 2011 bin ich Texter für Kategoriebeschreibungen und Landingpages sowie ähnliches. Das vermittelnde Portal führt von meinen Erlösen Beiträge an die Künstlersozialkasse ab. Pro Jahr betragen die Erlöse nicht mehr als 3800 Euro. Mehr bin ich auch leider nicht leistungsfähig also nur maximal so 2 Stunden am Tag. Die Gesamterlöse betragen über alle Jahre gesamt ungefähr 24.000 Euro. Ich hatte mich immer bemüht unter 400 Euro monatlich als Maximum zu bleiben, hätte aber wohl wegen der Gesundheit auch nicht mehr geschafft. Damit hatte ich angenommen gibt es keine Probleme. Jetzt gibt es seit Januar das neue Gesetz das die Einkünfte vom Portal ab Januar 2024 an das Finanzamt zu melden sind. Deswegen habe ich mich erstmals näher damit beschäftigt und festgestellt das ich diese Honorartätigkeit anmelden muss. Seit 13 Jahren wohl habe ich keine Steuererklärung mehr abgegeben, wurde aber auch nicht dazu aufgefordert. Nun bin ich etwas Ratlos wie es weiter geht und ob irgendwelche Folgen auf mich zu kommen und ob ich für wie viele Jahre eine Steuererklärung nachreichen sollte. Es verwirrt mich. Vielleicht kann mir jemand hilfreich einen Weg in die richtige Richtung aufzeigen. Ich dachte wenn ich unter den 400 Euro monatlich bleibe muss ich nichts machen, habe also nicht mit Absicht das so gemacht. Danke!

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern