Wasserschaden durch Entlüften von Heizkörper?

5 Antworten

Die Möglichkeit der Übernahme durch Deine Privathaftpflichtversicherung besteht auf jeden Fall. Es handelt sich um einen so genannten Mietsachschaden. Es kommt natürlich auf den Tarif an und dass die Beiträge pünktlich bezahlt sind (sonst könnte Dein Versicherungsvertrag generell leistungsfrei sein).

Aber grundsätzlich ist grobe Fahrlässigkeit in der Regel mitversichert. Bitte Deinen Vermieter um einen Kostenvoranschlag für die Höhe der notwendigen Reparaturarbeiten und eine entsprechende schriftliche Schadenersatzforderung. Reiche beides zusammen als Schadenmeldung und ein paar Fotos vom beschädigten Laminat beim Versicherer ein.

Das Aus- und ein Einräumen des Zimmers inkl. Ab- und Aufbau Deiner Möbel zur Ermöglichung des Laminat-Tausches ist dann allerdings Deine Sache - dies kannst Du als Schadenverursacher nicht als Aufwand geltend machen.

Viel Glück, dass es alles glatt geht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Warum hast du die Frage neu eingestellt, ohne dass du etwaige neue Informationen anfügst? Du hast nun schon 4 Antworten bekommen, die inhaltlich nahezu identisch sind.

Ich habe meinen Vermieter bereits darüber informiert und muss nun meiner Privathaftpflichtversicherung Bescheid geben. 
Allerdings weiß ich jetzt nicht, wie das rechtlich genau aussieht. Muss ich definitiv selber für den Wasserschaden aufkommen, weil ich dafür verantwortlich gewesen bin, oder gibt es eine Möglichkeit, dass die Versicherung dafür aufkommt?

Auch ich kann mich den bisherigen Antworten nur anschließen. Ja, du musst für den Schaden aufkommen, weil du der Verursacher bist. Ob das deine Haftpflichtversicherung übernimmt, hängt davon ab, ob das jetzt als fahrlässig oder grob fahrlässig eingestuft wird und wie weit die Versicherung entsprechend verursachte Schäden abdeckt. Also gilt es den Schaden der Versicherung zu melden und deren Antwort abzuwarten.

Du wirst für den Schaden aufkommen müssen, ja!

Unabhängig davon, ob die private Haftpflichtversicherung dafür eintritt oder nicht!

Ob es sich hier um einen versicherten Schaden handelt, kann hier niemand wissen, da wir keine Hellseher sind.

Hierzu musst Du deine Versicherung prüfen, also lese nach.

Melde den Schaden, dann äußern die sich dazu.

melde es deiner privaten Haftpflichtversicherung, entweder die übernehmen die Kosten, oder du zahlst es aus eigener Tasche.

Eine ganz einfache Sache.

Du hast das Eigentum eines anderen geschädigt und bist zum Schadenersatz verpflichtet, § 823 BGB.

§ 823
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Ob Deine Haftpflichtversicherung es trägt,steht in den Versicherungsbedingungen. Ich denke schon, aber Dein Versicherungsvertreter hilft.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.