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PayPal Käuferschutz?

Hallo

Ich wollte über Ebay-Kleinanzeigen eine Smartwatch erwerben. Der Verkäufer nannte sich Andrea Klein, hatte durchweg gute Bewertungen und das Profil gab es schon seit 2013. Die angebotene Smartwatch hatte einen fairern Preis und deshalb kontaktierte ich den Verkäufer ob eine Zahlungsabwicklung mit PayPal Käuferschutz möglich ist.

Der Verkäufer stimmte dem zu und fragte nach meiner E-Mail Adresse um mir eine Zahlungsaufforderung zu senden. Ich gab ihm meine Mail Adresse und erhielt kurze Zeit später die PayPal Anforderung über den vereinbarten Betrag. "Andrea Klein hat Ihnen eine Geldanforderung mit Käuferschutz gesendet".

Ich bin auf den Button "jetzt zaheln" und habe den Kauf wie gewohnt, durch Anmeldung auf meinem PayPal Account, getätigt.

Als Empfängeradresse war "Yandex Europe AG (paypalcheurope@yandex-team.com)" angegebenen. Ich habe mir nichts weiter dabei gedacht und die Transaktion bestätigt. Kurze Zeit später habe ich eine Bestätigungsmail über die Transaktion von PayPal erhalten und der Betrag war von meinem Konto abgebucht.

Der Verkäufer hat anschließend nicht mehr reagiert. Die Ware ist bisher nicht bei mir eingetroffen.

Als ich die Yandex Europe AG gegoogelt habe, habe ich festgestellt, dass es mit dieser Email Adresse vermehrt Betrugsfälle im Internet gegeben hat. Allerdings kein vergleichbarer Fall. Ich habe sofort meine hinterlegten Konten aus PayPal entfernt und alle Passwörter geändert.

Jetzt meine eigentliche Frage. Da die Transaktion mit Käuferschutz abgelaufen ist. Ist es möglich von PayPal mein Geld zurück zu bekommen?

Paypal Käuferschutz

wegen Fahrerflucht vom Unfallverursacher angezeigt?

Hallo Leute, ganz blöde Situation. Es ist etwas komplex. Herr Ehrlich fährt auf der Autobahn. Es ist Feierabend und ist viel los. An einem Moment merkt Ehrlich wie der Vordermann Und alle Leute vorne langsam werden. Es geht (bei allen Verkehrsteilnehmern vor und neben dem Herrn Ehrlich) prompt von xxx km/h auf fast ca 30 km/ unter. Alle bleiben kurz stehen. Herr Ehrlich bremst und dank dem Sicherheitsabstand ist Save. Er steht also da mit einem normalen Sicherheitsabstand zum Vordermann. An diesem Augenblick merkt Ehrlich, dass sein Moto eigentlich aus ist (die Zündung aber an.. da Stopp und Go Funktion..). Er muss also erstmal das Auto starten. Genau an gleichem Moment merkt Ehrlich auch, wie hinter ihm die Bremsen quietschen. Er schaut ins Spiegel und stellt dabei nichts auffälliges fest. Weder akustisch noch visuell noch sonst wie kann er merken, dass sein Auto mit PKW hinten anscheinend leicht in Berührung kam. Inzwischen fahren die Leute vorne mit ca 20 +/- 10 km/h weiter. Herr Ehrlich startet das Auto , schaut nochmal ins Spiegel und sieht, wie die Frau Schnell ihn ebenfalls anschaut, steigt dabei aber nicht aus, sondern einfach emotionslos da sitzt und anscheinend eiskalt wartet, bis auf er die Fahrt fortsetzt. Der Herr Ehrlich dementsprechend fährt langsam weiter. Die Frau Schnell fährt hinter ihm auch weiter. Alle fahren weiter, ist nichts auffälliges zu sehen / hören etc. Am gleichem Abend kommen ein paar Polizisten vorbei.. Ehrlich sollte beim zurückrollen das hinterstehende Fahrzeug berührt haben mit der Folge- das Kennzeichen leicht berührt. Die Polizei prüft die Fahrzeugpapiere, Ausweis, notiert Name, Vorname etc. Nächste Tage meldet Herr Ehrlich den Vorfall bzw. Auffindschaden der eigenen Kfz Versicherung und fragt nach, ob sich dort jemand inzwischen evtl. gemeldet hat. Es hat sich dort keiner gemeldet und auch nach satte 5 Wochen keine Meldung entgegengenommen, hieß es auch dann später. Und nun sind die Fragen..  1. nach mehreren Wochen immer noch keinen Brief- von Polizei o. Sta. Weder Anhörung noch sonst was. Wie kann es interpretiert werden? Der Herr Ehrlich hat der Polizei lediglich die Fahrzeugpapiere und Ausweis vorgelegt und bestätigt dass er unterwegs war. 2. nach mehr als zwei Wochen hat sich die gegnerische Seite bei der Kfz Versicherung vom Hr.Ehrlich nicht gemeldet. Das angebliche Schaden - Kennzeichen muss ersetzt werden. Kann der Gegner auch nach mehr als 1 Monat den Schadenersatz verlangen? hat er Anspruch darauf? 3. Es war einen Auffahrunfall und keine „zurückrollen - Märchen“. Kann hier evtl. eine Begutachtung und auch ohne die gegnerischen Seite sinnvoll sein?  Ich meine damit, ob das Begutachten eindeutige Ergebnisse mit nur einem beteiligten Wagen erzeugen kann. Hoffe auf eure Antworten.. Schönen Dank..

Fachrichtungswechsel und Kindergeld/Bafög (Studium)?

Hallo zusammen, zu aller erst möchte ich erwähnen, dass ich mehrere Fragen stellen werde, und sie deshalb einfach nummeriere. Falls ihr zu einer die Antwort habt, würde ich mich sehr über einen Kommentar freuen.

  1. Ich bin momentan Student im Erstsemester (im 1. Monat) und habe nun für mich selbst beschlossen, dass der Studiengang nicht meinen Erwartungen entspricht, und ich nun einen Fachrichtungswechsel möchte. Da mein "neuer" Studiengang aber erst im nächsten Wintersemester beginnen kann, hätte ich gezwungenermaßen eine Pause von einem Jahr, da ich auch plane meinen momentanen Studiengang frühstmöglich abzubrechen. Nun frage ich mich, welche Mitteilungspflicht ich gegenüber der Familienkasse habe, und ob es für den Erhalt des Kindergelds genügt, dass ich nochmals anstrebe studieren zu gehen. Dazu kommt, dass ich plane in der Zwischenzeit einem "Überbrückungsjob" nachzugehen.
  2. Ich erhalte wegen meines Studiums Bafög, da ich wie oben erwähnt die Fachrichtung wechseln möchte, wundere ich mich über die Prozeduren, die hier ablaufen müssen. Ich habe bereits gelesen, dass es bis zum 3. Semester möglich ist relativ 'problemlos' seinen Studiengang mit Bafög zu wechseln, aber gilt das nun auch wenn man seinen ehemaligen Studiengang abbricht und sich dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen neuen bewirbt, oder zählt das dann auch tatsächlich als Studienabbruch und man muss sein Bafög komplett beenden?

Ich nehme für die 2. Frage an, dass ich selbstverständlich während des Zeitraums wo ich nicht studiere auch keine Förderung bekommen würde, jedoch weiß ich nicht ob man sein Bafög einfach beenden kann, und später neu beantragen kann.

Ich bedanke mich für alle Antworten und wünsche noch einen schönen Tag.

Studium, BAföG, Kindergeld, Kindergeldanspruch, studieren, Universität, Familienkasse