Unterhaltsanspruch bei Eltern trotz Arbeitsverweigerung?

Hallo zusammen,

Ich hätte eine Frage bzgl Unterhaltspflicht bei Bürgergeld.

Meine Ehefrau hat einen 18 Jährigen Sohn. Trotz aller Bemühungen auch in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt über Jahre hinweg hat ihr Sohn mit 15 Jahren ohne einen Abschluss die Schule abgebrochen. Vorher stand schwänzen an der Tagesordnung.

Er hat also keinen Abschluss und tut seit 3 Jahren nichts mehr. Vorher zwar auch nicht, aber er war wenigstens in einer Schule angemeldet. Auch eine intensive Betreuung von Sozialpädagogen und betreutes Wohnen im Alter von 13 über ein Jahr hat nichts bewirkt.

Für ihn haben wir noch ein Haus zur Miete, aber sind beide keine Großverdiener. Deswegen würden wir uns gerne verkleinern, weil es extrem auf die Psyche schlägt, 6 Tage die Woche um 4 Uhr aufzustehen und sich kaputt zu arbeiten, während der junge den ganzen Tag im Bett liegen bleibt.

Jetzt ist unsere Frage, ob wir wirklich bis 25 Unterhaltspflichtig sind, wenn er sich absolut weigert sich einen Job zu suchen oder auch nur in irgendeiner Weise mitzuarbeiten?

Müssen wir wirklich einen solchen Menschen weiter finanzieren, obwohl er nichts tut? Überall lese ich, dass Bürgergeld und eine eigene Wohnung für den Jungen nicht beantragt werden kann, solange er unter 25 ist und wir für ihn aufkommen können.

Ich kann nur langsam nicht mehr. Ich kann die 6 Tage Woche nicht mehr um einem jungen zu finanzieren, der nichts tut. Meine Frau ist in der Behinderten Betreuung und verdient ebenfalls extrem wenig, noch weniger als ich in der Produktion.

Ich hin mittlerweile soweit eine Scheidung in Betracht zu ziehen und auszuziehen.

Nicht wegen meiner Frau, aber die Umstände lassen uns auch beziehungstechnisch langsam an unsere Grenzen stoßen.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

beziehung, Familienrecht, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, Bürgergeld
Fällt auf eine zurückgezahlte Coronasoforthilfe ein IHK-Beitrag an?

Hallo liebe FinanzenGemeindler,

ich bekam kürzlich Post von der IHK, ich soll für das Jahr 2020 eine Nachzahlung entrichten, da man über die Zahlen vom Finanzamt darauf gekommen sei, dass ich über der Freigrenze bis zu der die Zwangsmitgliedschaft kostenfrei ist gelegen habe. Nun ist es allerdings nicht so, dass ich im Jahr 2020 mit meiner nebengewerblichen Tätigkeit fette Gewinne eingefahren habe, sondern lediglich von der Coronasoforthilfe gebrauch gemacht habe. Die Coronasoforthilfe habe ich allerdings im Jahr 2022 komplett bis auf den letzten Cent zurückgezahlt. Kann mir die IHK unter diesen Umständen tatsächlich Geld abknüpfen?

Für mich ist es schwer vorstellbar, dass man auf eine zurückgezahlte vorübergehende Hilfsleistung des Staates für Notsituationen Abgaben an die IHK zahlen zu müssen. Beim Finanzamt habe ich bereits angerufen, die sagten nur, dass sie dazu nicht beraten dürfen. Natürlich habe ich auch die Websuche bemüht, da bekommt man allerdings allerdings nur tausende IHK-Seiten jeglicher Städte und Gemeinden zum Thema Coronasoforthilfe beantragen ausgespuckt. Ironischerweise stand bei keiner, dass sich die Hilfe auf den Beitrag auswirken soll, jedoch ist meine Sachbearbeiterin bei der IHK davon überzeugt.

Wie ist das denn zum Vergleich, wenn man Kredite aufnimmt, muss man da auch für IHK-Beiträge zahlen?

Vielen Dank im Voraus für euer Insiderwissen und eure Zeit.

Kredit, IHK, Corona

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