Erstattung vom Vermieter?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Euer Ansprechpartner/Vertragspartner ist der Vermieter!

Wenn ihr diesem Kosten in Rechnung stellt, diese tatsächlich angefallen und berechtigt sind, hat der Vermieter diese im Rahmen seiner Schadensersatzpflicht zu zahlen.

Ob und wie viel seine Versicherung hiervon übernimmt, kann euch egal sein, richtig.

Es kommt einzig und alleine darauf an, ob eure Forderungen in der Höhe berechtigt sind.

Fragefuchs123 
Fragesteller
 17.05.2023, 19:06

Okay das ist gut. Ich habe ihm das auch schonmal schriftlich mitgeteilt und eine Frist gesetzt bis wann die Zahlung erfolgen soll. Allerdings kommt dann „sobald ich was von der Versicherung gehört hab, melde ich mich“….

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Tiiii  17.05.2023, 22:21
@Fragefuchs123

Das Problem könnte sein, dass Versicherungen auch unberechtigte Forderungen gegen den Versicherten abwehren. Ich leiste gegenüber von Ärzten bei einem minimalen Zweifel auch erst nach Bestätigung der Versicherung. Natürlich bin ich dann in der Pflicht die Versicherung zur zeitnahen Bearbeitung zu bringen.

Das wissen Versicherungen aber auch. Um welchen Zeitraum handelt es sich?

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"Unsere wohnung war unbewohnbar"

wer sagt sowas, bzw welcher Gutachter bzw welche Person hat das entschieden?

also ehrlich gesagt weiß ich nicht worum es eigentlich geht.

Was soll denn die Versicherung bezahlen?

Warum ist die Wohnung unbewohnbar?

ich würde dir empfehlen nochmal mit mehr Details zu schreiben, so kann man nicht darauf antworten.

Fragefuchs123 
Fragesteller
 17.05.2023, 19:14

Sorry, es gab einen Wasserschaden außerhalb der Wohnung, der aber unsere Wohnung betroffen hat. Wir haben keine Schuld. Wenn jemand „Schuld“ hat, dann der Vermieter, aber ob das offiziell so ist, ist uns nicht bekannt.

Ein Gutachter hat die Wohnung als unbewohnbar eingestuft.

Es geht um die Stromkosten in der Zeit in der wir nicht dort wohnen konnten. Sowie Aufwendungen für verschiedenes:

Wir mussten in ein Hotel ziehen, einen Teil hat die Hausrat übernommen, einen Teil wurde abgedeckt durch die Mietkürzung von 100% und ein kleiner offener Teil wurde als Aufwendungsersatz geltend gemacht.

Dazu kommt Aufwand für Baufreiheit die von uns geschaffen werden musste sowie der Aufwand für die tägliche Leerung der Trocknungsgeräte, da der Vermieter sich nicht gekümmert hat und sonst Gefahr in Verzug wäre, wenn niemand die Leerung übernimmt. (10€/Std. + 0,30 €/km Fahrtkosten)

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Fragefuchs123 
Fragesteller
 17.05.2023, 19:15
@Fragefuchs123

Hinzu kommt, dass die Maler die vom Vermieter beauftragt wurden nicht abdeckt haben und einer meiner Kleidungsstücke Farbe abbekommen hat.

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tellerchen  17.05.2023, 20:16
@Fragefuchs123

ah ok

"es gab einen Wasserschaden außerhalb der Wohnung"

ich vermute mal Regenwasser etcetc...ich denke dann mal, da ist die Gebäudeversicherung des Vermieters für zuständig

Ich hatte auch vor ein paar Jahren Wasser im Keller ca 10 cm hoch...kam durch ein abflussrohr bei starkregen von der Spüle in den Keller.

Da ich zwar eine Gebäudeversicherung hatte, aber nicht mit Elementarschutz, kam die nicht für auf. Ob dein Vermieter Elementarschutz hat weiß ich nicht.

Der Gutachter müsste doch wissen wo das Wasser herkam....ob durch Naturgewalt oder durch fremden Nachbar...

Ich habe mir damals einen eigenen Trockner gekauft...alle 6 std geleert... und paar Wochen später alles abdichten und das Rohr kappen lassen und verdichten mit Beton...und teer.

ich würde dir raten, einen Anwalt erstmal zu befragen, ich vermute mal hier im Forum wird es keinen Fachmann dafür geben, und wenn ich vermute, dein vermieter hat keinen Elementarschutz, dann kommt der selber für auf oder schaltet auf stur.

Was die farbe betrifft von der Kleidung durch die Maler... mach da Bilder von und ruf beim Malereigentümer an... da müssen die für haften und ersetzen

aber wichtig ist erstmal was der Gutachter gesagt hat... "Schaden durch Naturgewalt" oder durch Fehler eines dritten... Nachbarn etcetc...

ich persönlich hatte noch glück... selber rechtzeitig gesehen und hatte auch 2 Wassersauger... alles selber gesaugt und getan...und der Trockner lief paar Wochen...trotzdem hats ewig gedauert bis die Feuchtigkeit aus dem mauerwerk kam bestimmt 2...3 Monate.. aber wie gesagt... ist mein eigenes haus gewesen, da blieb ich selber drauf sitzen...

Du musst dir einen Anwalt nehmen...zumindest da beraten lassen und dann durch Anwalt Brief an den Vermieter und in Verzug setzen... sonst sitzt der das aus....

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Fragefuchs123 
Fragesteller
 18.05.2023, 07:45
@tellerchen

Es war kein Elementar Schaden! Die warmwasser Leitung ist durchgerostet

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