Midijob parallel zur Altersrente?

3 Antworten

Ob Lohnsteuer anfällt oder nicht, hängt einzig und allein von der Höhe des Lohns und der Steuerklasse ab. Bei einem Midijob ist es daher absolut nicht unüblich, dass keine Lohnsteuer anfällt.

Die Altersrente spielt dabei überhaupt keine Rolle - der Arbeitgeber kann diese doch gar nicht in die Steuerberechnung mit einbeziehen, da er deren Höhe nicht kennt (und die geht ihn auch nichts an).

Die Besteuerung geschieht dann im Rahmen der Veranlagung. Kommt es zu einer Nachzahlung von mehr als 400 € (nur ESt) und ist eine solche auch für die Folgejahre zu erwarten, werden Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt (§ 37 EStG). Die sind dann zum 10.03., 10.06 , 10.09. und 10.12. jeden Jahres zu überweisen (wenn man kein SEPA-Lastschriftmandat erteilen will).

Hängst von Deiner Steuerklöasse udn der Höhe des Einkommens ab.

Die Lohneinkünfte werden beim Steuerabzug isoliert gesehen. Erst in Deiner Einkommensteuererklärung kommen sie mit dem REnteneinkommen zusammen udn es gibt ggf. eine Nachzahlung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986