Versicherungsleistung nach Scheidung

Also ich und mein Ex-Mann hatten eine Unfallversicherung. Er war versicherte Person und ich auch.

In der Trennungsphase stürzte ich schwer, so dass mein linker Arm stark eingesschränkt ist. Nun ist es zur Auszahlung der Invaliditätsleistung gekommen (auf sein Konto) (inzwischen sind wir aber schon geschieden).

Kann er Ansprüche an dem Geld stellen?? Er meinte lt. seinem Anwalt, würde ihm im Falle eines Prozesses, den er gewinnen wird, die Hälfte zustehen??

Jetzt habe ich hier aber einen Artikel gefunden, wo dies bzgl. der Unfallversicherung aber wiederlegt wird: "Ist auch der andere Ehegatte namentlich mitversichert, endet sein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer ihn wieder aus dem Vertrag herausnehmen lässt. Für den Regelfall besteht zwischen dem Versicherungsnehmer und dem anderen Mitversicherten („der Versicherte“) ein Treueverhältnis, aufgrund dessen der Versicherungsnehmer die Leistungen der Versicherung an den mitversicherten weiterzuleiten hat. (Es sind aber Ausnahmekonstellationen denkbar). Auch hier gilt: im konkreten Fall muss anwaltlicher Rat eingeholt werden."

Wie sieht das jetzt rechtlich so aus?? Steht Ihm was zu?? Wenn ja wieviel?? Würde er einen Prozess zu seinen Gunsten gewinnen??

Bin auf Arbeitssuche, aber werde leider immer abgelehnt, sogar das Arbeitsamt weigert sich mich mit diesem Arm zu vermitteln :-( (Erhalte aber auch keine Leistung vom Arbeitsamt).

Könnt Ihr mir da Auskinft geben??

anspruch, scheidung, unfall, Unfallversicherung, Auszahlung
durch kredit zugewinnausgleich schmälern?

Hallo, ich bin neu hier und habe eine recht schwierige Frage. folgender Fall: ein Ehepaar lässt sich scheiden und lebt derzeit im Trennungsjahr,eine gütliche Einigung ist nicht möglich. Im Laufe der Ehe wurden 2 Wohnungen gekauft,welche aber nur über den Ehemann laufen Kredite,Grundbuch (Auflassungsvermerk) auch wurde ein Auto auf Kredit angeschafft. Die Kredite sind derzeit noch am laufen. Nun möchte die Ehefrau eine der Wohnungen haben, obwohl sie keinen Pfennig dazu beitrug und entgegen allen getroffenen und leider nicht beglaubigten Vereinbarungen.

Meine Frage ist,kann sie eine Wohnung verlangen oder nur einen Teil des Wertes der Wohnungen? Weiterhin stellt sich die Frage,da die Kredite/Verbindlichkeiten mit einbezogen werden in der Berechnung,ob man einen weiteren Kredit aufnehmen kann um die Mietwohnung des Ehemannes einzurichten,da die beiden erworbenen Wohnungen vermietet sind,und für eine Heirat mit der jetzigen Lebensgefährtin und dieser neue Kredit dann auch mit in die Berechnung eingeht. Nach Aussage der Anwältin sind alle Verbindlichkeiten die während der Ehe entstehen anrechnungsfähig und da es sich noch im Trennungsjahr befindet und der Scheidungsantrag noch nicht ausgestellt ist sollte es doch möglich sein. Kann man auf diese Weise den Zugewinn etwas schmälern? Ebenso wird mit dem Gedanken gespielt,eine Wohnung auf das Kind aus 1.Ehe zu übertragen um so auch den Zugewinn zu schmälern.

Es mag hart und unfair klingen aber nach diversen gescheiterten Einigungsversuchen und Unterstellungen ist man nicht mehr gewillt mehr als nötig zu zahlen. Vielleicht kann es nachvollzogen werden.

Ich danke für die Hilfe und Antworten im voraus.

scheidung, Zugewinnausgleich
Ich möchte die Hälfte meines Einfamilienhauses auf meine Freundin übertragen, wie ist es dann mit der Grunderwerbssteuer?

Hallo,

meine Fragen beziehen sich auf die Höhe der zu entrichtenden Grunderwerbsteuer bei der Übertragung die helfte eines Einfamilienhauses (in NRW) auf meine neue Freundin (keine Ehegatte/eingetragene lebenspartnerin).

Folgende Eckdaten sind zu beachten: Das Haus wurde 2008 zu einem Kaufpreis von € 290.000 gekauft. Eigentümer: ich zusammen mit meine Ex-Freundin. Wir sind jeweils mit 50 Prozent im Grundbuch eingetragen. Ein Kredit in Höhe von € 255.000 wurde ebenfalls zu jeweils 50 Prozent von uns beiden aufgenommen. € 50.000 flossen als Eigenkapital von meine Seite in die Immobilie.

Inzwischen wurde der Kredit teilweise zurückbezahlt. Die Restkredit liegt nun bei € 248.000.

Jetzt soll nur der Eigentumsanteil von mijn Ex (50 Prozent) auf meine neue Freundin übertragen werden. Weiter soll sich nichts ändern. Auch das Kredit bleibt so wie es ist (50/50). Natürlich übernimmt meine neue Freundin dabei das 50 Prozent Kreditanteil - also € 124.000 - von meinem Ex. Die 50.000 Euro, die ich aus Eigenmitteln eingebracht hat, bleiben auch unangetastet.

Ich weiß nicht genau was der Wert des Hauses im moment ist. Der Wert kann jetzt veilleicht niedriger sein als der ursprüngliche Kaufpreis von € 290.000.

Meine Fragen sind nun:

  • Wie wird die Grunderwerbsteuer bemessen? Wird der damalige Kaufpreis (€ 290.000) zu 50 Prozent veranschlagt? Oder wird bemessen nach der heutige Wert (dann is eine Bewertung erforderlich)? Oder wird bemessen nach der Gegenleistung von € 124.000?;

  • Falls Gegenleistung: Wie müssen wir das Steueramt informieren von diese Gegenleistung? Reicht ein Kaufvertrag zwischen mein Ex und meine neue Fruendin, wobei der vereinbarte Kaufpreis € 124.000 ist?

  • Wenn das Haus immer noch € 290.000 wert sein soll, kann es dann so sein dass Schenkungsteuer bezahlt werden muss? 290.000 – 248.000 = 42.000. Davon 50% ist € 21.000 und damit genau € 1.000 mehr als das Freibetrag. Wie wird sowas berechnet?

Mir ist klar, dass es viele Fragen sind, aber ich bin sehr gern gut vorbereitet.

SEHR vielen Dank im voraus für Ihre Antworten!

Mit freundlichen Grüßen,

Roy

Grunderwerbssteuer, Hausverkauf, Immobilien, scheidung, Schenkungssteuer
Mitgebrachte Wohnung im Alleineigentum in die Ehe, Zugewinn?

Guten Tag, meine Frau und ich gehen nun getrennte Wege und es gibt Streitigkeiten bzgl meiner mitgebrachten Wohnung in die Ehe bzgl des Zugwinnausgleichs. Kurz zu den Eckdaten

Vor der Ehe:

01.08.2013 Kauf Wohnung 140.000€

21.05.2016 Heirat

24.10.2018 Verkauf für 235.000€ , Restschuld war 107.000€

Somit ein Gewinn von 128.000€

Dieser Gewinn wurde in eine neue Immobilie investiert.

Jetzt ist die Frage, wieviel genau ich bekomme, und wieviel Sie! Mein Anwalt meinte, sie hat nur Recht auf den Zugewinn bzw. Wertsteigerung von der Zeit Hochzeit bis Verkauf.

Ihre Anwältin meinte, es ist relevant, wieviel in der Zeit von Hochzeit bis Verkauf ABGEZAHLT wurde.

Es ist extrem schwierig das auszurechnen, da wir ja eigentlich die genauen Zahlen über die Wertsteigerung pro Jahr brauchen. Das bekommen wir von einem Gutachter, der aber schnell mal bis zu 10.000€ kosten kann, man kann ja nicht davon ausgehen dass man einen linearen Wertzuwachs von ca. 10% im Jahr hat.

Zudem, wie haben eine neue Wohnung gekauft (während der Ehe, nach dem Verkauf der alten Wohnung) , für 440.000€, und diese hat nun ca.600.000€ wert, diese soll nun schnellstmöglich verkauft werden. Jetzt stellt sich die Frage, wie wird der Zugewinn ausgerechnet, von der ALTEN Wohnung und der neuen Wohnung, das muss doch irgendwie zusammen verrechnet werden

Jetzt ist die Fragen

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Vielen Dank und beste Grüße

Maik

scheidung, Zugewinn
Baugrundstück der Schwiegereltern: Wie verhält es sich bei einer Scheidung?

Hallo zusammen!

Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Es geht um folgenden Fall: Mein Freund und ich (noch nicht verheiratet) denken über den Erwerb bzw. den Bau eines Hauses nach. Da die Grundstückspreise bei uns allerdings durch die Decke schießen, würde es sich anbieten, neben seinen Eltern zu bauen. Das benachbarte Grundstück befindet sich im Besitz seiner Eltern und sie würden es meinem Freund schenken, die Finanzierung des Hauses würden wir gemeinsam zu gleichen Teilen übernehmen. Daher möchte ich mich natürlich auch ins Grundbuch eintragen lassen, da mir das Haus ja sonst nicht gehört, obwohl ich es mitfinanziere.

Wie geht man hier am besten vor? Wenn ich zu 1/2 im Grundbuch stehe und wir uns irgendwann scheiden lassen würden, dann müsste er mir die Hälfte des Werts von Grundstück und Haus auszahlen, oder? Das wäre ihm gegenüber aber wirklich unfair, schließlich ist es ja sein Grund. Außerdem würde es sich dann ja um eine Schenkung bzw eheliche Zuwendung handeln, die er mir im Falle der Scheidung ja wieder nehmen könnte (da zweckgebunden). Dann würde mir ja wieder nur das Haus gehören ohne Grundstück...

Allerdings möchte ich natürlich auch nicht das große Nachsehen haben, schließlich investiere ich ja in die Immobilie und es sollte eigentlich auch der Altersabsicherung dienen. Wenn mir nur die Hälfte des Hauses gehören würde, dann wäre ich aber auch die Dumme, weil der Wert ohne Grund ja tendenziell sinkt aufgrund des Alters des Hauses.

Ich kann mir grad keine Lösung vorstellen, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt...

Grundstück, scheidung