Ehe 2015 geschlossen. Ehemann bringt eine Eigentumswohnung mit in die Ehe. Diese wird von beiden bewohnt. Hat die Ehefrau bei Schedung Anspruch auf die Wohnun?

2 Antworten

Was genau meinst Du mit "Anspruch"? Die Ehewohnung kann einem der Ehegatten zugewiesen werden. Allerdings nicht in der Form, daß er daran Eigentümer würde und auch die Nutzung ist dann nur gegen Entgelt möglich.

Die Hoffnung darauf, hier nun zur Eigentümerin zu werden, kannst Du also aufgeben. Auch kostenlos wohnen ist nicht, allenfalls kann das Teil eines eventuell (!) geschuldeten Unterhalts sein.

Wertzuwächse können und müssen im Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, wenn sie denn entstanden sind. Darüber aber wird man dann zunächst mal endlos streiten.

Normalerweise nicht, höchstens am Wertzuwachs der Eigentumswohnung  während der Dauer der Ehe.

Der Wertzuwachs muss aber real und nicht nur ein  inflationsbedingter Scheingewinn sein.

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