Was steht mir zu nach einer Trennung?

1 Antwort

Es kommt noch auf die ehelichen Lebensverhältnisse an. Zunächst muss dein Mann bestimmt Kindesunterhalt zahlen. Der ist aber derart gering (es gilt die Düsseldorfer Tabelle mit Stand 01.01.2009), so dass dein Mann immer noch Trennungunterhalt an dich zahlen kann. Bei diesem Aufstockungsunterhalt muss du deinen eigenen Verdienst anrechnen lassen. Auch kommt es noch darauf an, in welchem Bundesland ihr aufhältlich seid, weil diesbezüglich unterschiedliche Unterhaltsrichtlinien gelten.