Ex Schwiegereltern Darlehen oder Schenkung?

5 Antworten

Das Ganze ist nicht einfach, aber auch keine Unmöglichkeit.

z. B. kann man ja an Hand Deiner bezahlten Rechnungen zumindest teilweise feststellen, wieviel Geld Du neben Deine Betriebseinnahmen bekommen hast. Nicht auf den euro genau, aber um die behaupteten Summen zu prüfen, dafür wird es reichen.

Das es geliehen war, ergibt sich daraus, dass Du auch zahlungen vorgenommen hast. Warum hättest Du zurüc zahlen sollen, wenn es geschenkt war.

Zinsen ggf. das, was die Verleiherin sonst bekommen hätte, eher aber zinslos.

Wir viel drum und dran werden.

Hin und wieder haben wir etwas überwiesen - wurde aber nie "verlangt".

Also entschuldige mal: Es wird etwas zugewendet und dann wird davon etwas zurück überwiesen und Du bist ernsthaft der Auffassung, mit der Schenkungsstory durchzukommen? Das sieht aber sehr schlecht für Dich aus. Allerdings nur was den Anspruchsgrund betrifft. Bei der Höhe wird es bei diesen Verhältnissen aber schwierig. Es sei denn, aus diesen ominösen Zetteln würde sich was anderes ergeben. Das könnte man als Quittung ansehen. Schenkungen pflegen im übrigen nicht quittiert zu werden.

Hi,

"ernsthaft der Auffassung" ist mein Anwalt. 

Ach, hätte ich damals gewusst, was ich heute weiß, hätte ich natürlich dafür gesorgt, dass immer genau und vor allem rechtssicher aufgeschrieben wurde, was wie gemeint war.

Im Grunde ist es mir egal, welche "Schublade" diese Gelder nun bekommen, ich will ja durchaus zahlen. Aber die Schublade scheint wichtig zu sein, um eine faire Summe aushandeln zu können. Die "Gegenpartei" fordert sehr viel mehr als jemals in Job und Haus geflossen sind. Die Belege der Ausgaben hierfür habe ich und möchte eben genau diese Summe zahlen. Aber nicht ein paar zehntausend mehr (die geforderte Summe übersteigt deutlich die oben genannten Zahlungen und auch wenn ich eindeutig geschenkte Gelder rechnerisch überschlage, komme ich nicht auf eine so hohe Forderung).

Meine Frage, die mich teilweise nicht schlafen lässt, wie denn nun ein Gericht eine gerechte Summe ermittelt, könnt ihr mir nat. gar nicht beantworten. Ich muss halt abwarten und wohl meinem Anwalt vertrauen.

Danke.

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@Rastlos

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Es ist wirklich äußerst schwer abzuschätzen, was ein Gericht aus den vorhandenen Beweismitteln machen wird. Was ich in einem solchen Fall annehme ist, daß irgendwann vonseiten des Gerichts ein Vergleichsvorschlag kommen wird.

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Man sollte nicht nur dankend nehmen, sondern bei Übergabe klären, wie es mit der Rückzahlung ist. Dann wäre dieses Problem erst gar nicht aufgetreten.

An Deiner Stelle würde ich einen Anwalt zu Rate ziehen, um so gut wie möglich aus der Sache heraus zu kommen.

Ich würde auch dazu raten, dir einen Anwalt zu suchen. Dass du das Geld als Geschenk ansiehst, erscheint mir zweifelhaft, denn sonst hättest du ja nichts zurückgezahlt.

Da sich der Ex-Schwiegervater nun über einen Anwalt meldet und Ansprüche geltend macht, würde ich Ihnen raten sich ebenfalls einen Anwalt zu suchen um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen.