Affäre: Kind kommt vor der Scheidung auf die Welt - wer ist der Vater? Erzeuger oder Ehemann?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn ein Kind zur Welt kommt während eine Ehe besteht, gilt das Kind automatisch als ehelich. Es kann nur durch Gerichtsurteil vom Ehemann zum Zeitpunkt der Geburt getrennt werden.

Der leibliche Vater muss das Kind, obwohl leiblich, ggf. adoptieren.

Es gibt den Begriff "juristischer Vater" nciht, aber juristisch, ist der Ehemann auf jeden Fall der Vater, bis gegenteiliges bewiesen udn rechtlich nachvollzogen ist. Solange dies nciht geschehen ist, wäre der "Vater" auch unterhaltspflichtig, obwohl er leiblich nciht der Vater ist.

Wenn der Ehemann trotz begründeter Zweifel die Vaterschaft akzeptiert und annimmt muss er auch künftig nach einer Scheidung Unterhalt für das Kind zahlen.

Hey die Frage ist ja schon ein wenig alt. Aber wer in dieser Lage ist, der/ die sollte so schnell es geht die Scheidung einreichen. Ansonsten ist der Ehemann der rechtliche Vater.Daher schnell die Scheidung einreichen. Es gibt Möglichkeiten, dass man zum Beispiel durch eine so genannte Online-Scheidung gar nicht zum Anwalt muss und sogar den Scheidungsantrag ganz schnell online von zuhause aus stellen kann, aber zum dem Scheidungstermin muss man natürlich persönlich erscheinen. Allerdings dauert dieser Gerichtstermin bei einer einvernehmlichen Scheidung nur etwa 10 Minuten. Ich konnte meinen Antrag schnell über www.express-online-scheidung.de stellen und es war einfach. Man kann es kaum glauben, ich war froh, dass es sowas nun gibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Juristisch ist es der Ehemann er kann sich aber wehren mit Beweis.