Scheidung - was ist mit Werkstatt-Inventar?

1 Antwort

Dein Geschäft ist Deines.

aber wenn es irgendwann zur Scheidung kommt, ist es natürlich ein Vermögenswert, der ein die Berechnung des Endvermögens und somit auch in die Berechnung des Zugewinns eingeht.

Also theortisch als Beispiel:

Ihr hattet am Anfang der Ehe beide 0,- Euro.

Am Ende ist auch alles bei Null, nur Du hättest den Betrieb, der z. b. 10.000,- euro Wert sein soll.

Dann wäre der Zugewinn eben die 10.000,- und Du müsstest Deiner Frau 5.000,- Euro zahlen.