Abrechnung zwischen Freiberuflern?

2 Antworten

Zuwenig Angaben für eine Antwort, fürchte ich. Man müsste wissen, ob beide UN der Regelbesteuerung unterliegen und um was für Unstimmigkeiten es sich handelt.

Mit Umsatzsteuer.

Beispiel: Unternehmer A stellt dem Kunden 119,- in Rechnung. Damit hat er 100 netto plus 19 Euro USt. eingenommen.

Unternehmer B stellt dem A 59,50 in Rechnung, die Hälfte zzgl. USt.. Damit hat B 50,- netto plus 9,50 USt.

Unternehmer A hat also 19 Euro USt. eingenommen und 9,50 an Vorsteuer zu leisten, muss also 9,50 abführen. Somit für A ein Nullsummenspiel.

Unternehmer B erhält 59,50, wovon er 9,50 an USt. abführen muss.

Wenn er nur 50,-€ in Rechnung stellt, muss er trotzdem den Umsatzsteueranteil auf seine Einnahme abführen. Im Beispiel also 19 von 119, also 42,02 netto plus 7,98 Umsatzsteuer.