Abrechnung zwischen Freiberuflern?
2Kollegen arbeiten zusammen als Fotograf und Autor, Einmal stellt der eine die Rechnung, mal der andere. Bei der monatlichen Abrechnung kommt es nun zu Unstimmigkeiten, muss der Ausgleich zwischen den Beiden mit MwSt oder ohne berechnet werden?
2 Antworten
Zuwenig Angaben für eine Antwort, fürchte ich. Man müsste wissen, ob beide UN der Regelbesteuerung unterliegen und um was für Unstimmigkeiten es sich handelt.
Mit Umsatzsteuer.
Beispiel: Unternehmer A stellt dem Kunden 119,- in Rechnung. Damit hat er 100 netto plus 19 Euro USt. eingenommen.
Unternehmer B stellt dem A 59,50 in Rechnung, die Hälfte zzgl. USt.. Damit hat B 50,- netto plus 9,50 USt.
Unternehmer A hat also 19 Euro USt. eingenommen und 9,50 an Vorsteuer zu leisten, muss also 9,50 abführen. Somit für A ein Nullsummenspiel.
Unternehmer B erhält 59,50, wovon er 9,50 an USt. abführen muss.
Wenn er nur 50,-€ in Rechnung stellt, muss er trotzdem den Umsatzsteueranteil auf seine Einnahme abführen. Im Beispiel also 19 von 119, also 42,02 netto plus 7,98 Umsatzsteuer.