AOK verlangt von mir über 4000 €

3 Antworten

Bist Du sicher, dass Deine Anstellung richtig erfasst wurde und Du als Werkstudentin gemeldet warst?

Die Krankenklasse würde von Dir keine Beiträge wollen, wenn Du als anerkennte Werkstudentin gemeldet warst.

Hast Du die Voraussetzungen erfüllt? 20 Stunden, oder weniger in der Vorlesungszeit, Deine Studenten KV immer gezahlt, entsprechend gemeldet.

Also unterlagen prüfen und dann ggf. eben die Einkommensteuererklärung abgeben um einen Bescheid zu bekommen.

Ich denke der Fehler lag in einer falschen 'Meldung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Was heisst denn "keine vernünftige Antwort"?

Wenn Du als Werkstudentin eingestellt bist, musst Du Dich selbst studentisch krankenversichern. Die Beiträge von ca. 130,-€ zahlst Du selbst, nicht der Arbeitgeber.

Wenn Du allerdings über 30 bist, endet die studentische KV und Du musst Dich freiwillig versichern. Dafür braucht die KV den Steuerbescheid, um den Beitrag entsprechend zu berechnen bzw. den Mindesttarif von ca. 230,-€ monatlich anzusetzen.

Ohne Einkommensnachweis wird der Höchstbetrag angesetzt, das scheint mir hier passiert zu sein.

Wusste die Rentenversicherung denn, dass Du als Werkstudentin angestellt warst? Dann fallen zwar Rentenversicherungsbeitraäe für Dich und den AG an, aber eben keine KV über den Lohn.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjDqNDA0aWOAxX1TkEAHbzEHNEQFnoECBgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.verbraucherzentrale.de%2Fwissen%2Fgesundheit-pflege%2Fkrankenversicherung%2Fstudentische-krankenversicherung-diese-moeglichkeiten-gibt-es-10352&usg=AOvVaw0yVFnwOb8fIlRTU641Hsb1&opi=89978449

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiI7_Pm0KWOAxUI9gIHHa1QJWoQFnoECBUQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Fpersonal%2Fentgelt%2Fwerkstudenten-studentenbeschaeftigung-die-varianten_78_301684.html&usg=AOvVaw372qUOIn6x1wCDBd8k9EAe&opi=89978449

Bei meiner damaligen war das genauso, keine Renten und kk Beiträge abgeführt, die Schuld lag damals bei dem Steuerberater des AG, ich habe damals den AG darauf hingewiesen und ihm eine Frist gesetzt, paar Tage später war das erledigt und die Einkommensbelege wurden nachgereicht, meine damalige hatte bis dahin keinen einzigen Arbeitsbeleg bekommen.

Damit hat die kk nix mit zutun...setzen sie dem AG eine Frist sonst nehmen sie sich einen Rechtsbeistand.

Bei so einem Schuldenstand wäre das mal interessant zu wissen, ob die kk sie nun kickt oder selber Rechtsmittel einlegt, das weiß ich nicht zu beurteilen, mein Fall ist schon 20 jahre her, kein Plan ob man heute noch in die Richtung vorgeht...ich hoffe sie habe Dokumente bzw Arbeitsvertrag, um zu beweisen, das sie da gearbeitet hatten...


Eifelia  05.07.2025, 22:01

Es handelt sich hier aber um einen Arbeitnehmer mit Werkstudentenstatus - da gelten andere Regeln!