Hallo,

hatte 2006 einen Unfall mit Halswirbelfraktion C3-C6 (Genickbruch). Seit dem bin ich mit voller Erwerbsunfähigkeit mit GdB 80% und Pfg.2, Merkzeichen B, T, G,aG, sbh. und wurde auch 2009 von der Steuer befreit. Mein SbA ist unbefristet. Bekomme auch eine Wertmarke vom Landratsamt für öffentl. Verkehrsmittel.

Muss ich auf diese volle Erwerbsunfähigkeistsunfallrente 2025 jetzt Steuern zahlen? Lt. Paragraph 3 Nr. 1a nicht. Bin mir aber nicht sicher. Bekomme meine Schwerbeschädigten Rente von der Rentenkasse und Pflegegeld von der Kk bzw. Pflegekasse.

Herzlichen Dank Im vorraus.