Aufhenthaltstitel verlangerung?
wie ist das wenn Kind deutscher Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 70. Ehefrau ebenfalls 70 % schwerbehindert. drei Jahre in Deutschland gearbeitet. 1 Jahr gefangniss 6 monate davon Gefängnis also halbstrafe nach Verbüßung der Hälfte der Strafe entlassen und anschließend unter Bewährung.”
wie ist das mit der Aufhenthaltstitelverlangerumg wird er abgelehnt.
3 Antworten
Verstehe ich nicht:
"..Kind deutscher Staatsbürger.." ist doch auch deutscher Staatsbürger und kann deshalb nicht aus Deutschland ausgewiesen werden (auch dann nicht, wenn er bereits im Gefängnis war). Davor schützt ihn das Grundgesetz.
Was hat das dann mit einer "Aufenthaltstitelverlängerung" zu tun?
Da passt doch etwas nicht zusammen.
Eine Ablehnung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist ein schwerwiegender Fall und bedeutet, dass die Ausländerbehörde die Verlängerung des Aufenthaltsrechts abgelehnt hat. Dies kann verschiedene Gründe haben und hat oft eine Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung zur Folge. Es ist wichtig, schnell zu handeln und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu prüfen, wie zum Beispiel eine Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was tun bei Ablehnung:
Die Ausländerbehörde muss die Ablehnung begründen
1. Rechtsmittel prüfen:
Gegen die Ablehnung kann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegt oder Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
2. Eilantrag stellen:
Bei Klageerhebung sollte ein Eilantrag gestellt werden, um eine Abschiebung zu verhindern, bis über die Klage entschieden wurde
3. Unterstützung suchen:
Eine anwaltliche Beratung ist in solchen Fällen dringend empfohlen, um die beste Vorgehensweise zu bestimmen.
dann haben sie ja genug zeit, nach einem Anwalt zu suchen, nutzen sie die Zeit, damit sie umgehend handeln können, mehr kann eh nicht sagen...niemd kann hier hellsehen
bei einer Ablehung müssen sie umgehend handeln, die Fristen sind da nur kurz, alles andere sind sie bei einem Anwalt besser aufgehoben, mehr kann man hier erstmal nix zu sagen
Straffällige Zuwanderer würde ich persönlich generell ausweisen.
Es wurde nicht angelehnt nur ein antrag wurde auf verlangerung gestellt ergebniss wissen wir noch nicht