Aufhenthaltstitel verlangerung?

3 Antworten

Verstehe ich nicht:
"..Kind deutscher Staatsbürger.." ist doch auch deutscher Staatsbürger und kann deshalb nicht aus Deutschland ausgewiesen werden (auch dann nicht, wenn er bereits im Gefängnis war). Davor schützt ihn das Grundgesetz.
Was hat das dann mit einer "Aufenthaltstitelverlängerung" zu tun?

Da passt doch etwas nicht zusammen.

Eine Ablehnung der Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist ein schwerwiegender Fall und bedeutet, dass die Ausländerbehörde die Verlängerung des Aufenthaltsrechts abgelehnt hat. Dies kann verschiedene Gründe haben und hat oft eine Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung zur Folge. Es ist wichtig, schnell zu handeln und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu prüfen, wie zum Beispiel eine Klage vor dem Verwaltungsgericht

Was tun bei Ablehnung:

Die Ausländerbehörde muss die Ablehnung begründen

1. Rechtsmittel prüfen:

Gegen die Ablehnung kann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegt oder Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. 

2. Eilantrag stellen:

Bei Klageerhebung sollte ein Eilantrag gestellt werden, um eine Abschiebung zu verhindern, bis über die Klage entschieden wurde

3. Unterstützung suchen:

Eine anwaltliche Beratung ist in solchen Fällen dringend empfohlen, um die beste Vorgehensweise zu bestimmen. 


Lillchen 
Beitragsersteller
 06.07.2025, 18:54

Es wurde nicht angelehnt nur ein antrag wurde auf verlangerung gestellt ergebniss wissen wir noch nicht

tellerchen  06.07.2025, 19:04
@Lillchen

dann haben sie ja genug zeit, nach einem Anwalt zu suchen, nutzen sie die Zeit, damit sie umgehend handeln können, mehr kann eh nicht sagen...niemd kann hier hellsehen

bei einer Ablehung müssen sie umgehend handeln, die Fristen sind da nur kurz, alles andere sind sie bei einem Anwalt besser aufgehoben, mehr kann man hier erstmal nix zu sagen

Straffällige Zuwanderer würde ich persönlich generell ausweisen.