Hallo zusammen,

ich habe am 12.06. einen Mietvertrag unterzeichnet — Mietbeginn 01.08. — und an die Eigentümer (Firma) eingeschickt. Diese haben nachträglich einen Absatz aus den Zusatzvereinbarungen einen Punkt zur Bürgschaft gestrichen, da dort von Seiten des Eigentümers noch jemand eingetragen war, der damit nichts zu tuen hatte.

Nun habe ich den Mietvertrag am 01.07. digital und am 02.07. physisch zurückerhalten.
Ist dieser dann überhaupt so gültig? Mir ist bewusst, dass dieser Absatz nicht unbedingt eine direkte Auswirkung auf mich hat, dennoch stellt sich diese Frage.

Wie wäre das Vorgehen um nachträglich aus der Sache herauszukommen, wenn man somit die Miete nicht antreten möchte.