Pendlerpauschale?
Hallo
früher konnte ich die Pendlerpauschale Steuerlich angeben, von Zuhause zur Arbeitsstätte.
Jetzt habe ich einen neuen Arbeitgeber. Die Firma befindet sich in Berlin und ich in Schleswig-Holstein. Ich fahre nicht mehr zur Arbeitsstätte jeden morgen .sondern ich bekomme täglich meine Kundenaufträge zugeschickt und fahre von zuhause dann zu meinen Kunden. Ich habe einen Firmenwagen und bin Handwerker (angestellt) .Wie und was kann ich jetzt steuerlich (Fahrtenmäßig) absetzen statt die Pendlerpauschale (Kilometerpauschale)?
2 Antworten
Einsatzwechseltätigkeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer regelmäßig an verschiedenen Einsatzorten arbeiten und keine feste erste Tätigkeitsstätte haben. In diesem Fall können Fahrtkosten unabhängig von der Entfernung zum Einsatzort steuerlich geltend gemacht werden. Arbeitnehmer können entweder die tatsächlichen Kosten oder die Kilometerpauschale von 0,30 EUR pro Kilometer ansetzen. Darüber hinaus lassen sich Verpflegungsmehraufwände und Übernachtungskosten nach gesetzlichen Pauschalen abrechnen. Bei der Nutzung eines Firmenwagens entfällt die 1-Prozent-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Einsatzstelle, da diese als dienstlich gelten."
https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/einsatzwechseltaetigkeit/
Ich glaube, Du kannst und musst die Entfernungspauschale nicht mehr angeben, da Dir für die Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte kein geldwerter Vorteil mehr zugerechnet wird. Denn Du hast ja keine erste Tätigkeitkeitsstätte mehr, sondern Einsatzwechseltätigkeit.
Vorher wurden Dir vermutlich 0,002% des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil zugerechnet (zusätzlich zu 1% des Bruttolistenpreises), dem Du die Pendlerpauschale gegenrechnen konntest. Das entfällt nun.
Bleibt nur die Frage, ob die 1-%-Regelung gut ist für Dich oder die Fahrtenbuchmethode besser wäre, und machbar.
Die 1% fallen nur an, wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird.
Die Privatfahrten von zu Hause zum AG fallen ja schon mal nicht an.
Bleibt es nach Feierabend stehen und FS benutz sein eigenes Fahrzeug, handelt es sich eindeutig um ein rein dienstl. Fahrzeug!