Fahrtkosten um Kind aus Kinderheim in den Urlaub zu holen

1 Antwort

Zunächst ist der Knackpunkt, dass ich nicht vermute, dass du erziehungsberechtigt bist bzw. ein gerichtliches Umgangsrecht bekommen hast.

Warum soll also die "Hilfeeinrichtung" (und damit indirekt ich als Steuerzahler) dir Kosten erstatten?
Das ist doch dein privater Wunsch. Und ob es dir zumutbar ist, das ist doch auch deine eigene Entscheidung.
Mach es oder lass es - aber erwarte nicht, dass es dir auch noch finanziert wird.

Oder was sind deine Argumente, es zu bekommen?