Einkommenssteuererklärung in Transfergesellschaft

1 Antwort

Deine Frage ist unklar.

  1. Klar ist Du hast eine Bescheinigung Deines Arbeitgebers, der in Insolvenz ist.

  2. Klar ist, die Bescheinigung der Transfergesellschaft.

  3. Leistungen der ARGE, (ALG II, = Hartz IV) sind weder steuerpflichtig, nochunterliegen sie dem Progressionsvorbehalt.

  4. Hast Du eventuell etwas von der Bundesagentur für Arbeit, also ALG I bekommen? Das wäre zwar steuerfrei, aber unterläge dem Progressionsvorbehalt.

FRage beim Finanzamt an, was es genau war. Aber eigentlich müßte es im Bescheid stehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986