Zinsloses Darlehen Schenkungssteuer

3 Antworten

Hallo Forum,

ich frage nun nochmal zu diesem Thema ganz allgemein.

Wie berechnet ein Finanzamt die Höhe der Schenkung bei einem zinslosen Darlehen?

Beispiel:

Nehmen wir an, man erhält die Summe X zinslos und tilgt jeden Monat y zinslos. Aus diesen Angaben ergibt sich ja eine Restschuld pro Monat bzw. auch pro Jahr.

Nun kommt das Finanzamt und stellt fest, p% ist der Referenzzins, auf dessen Basis sich die Schenkung errechnet.

Ein Weg, die Sache auszurechnen wäre: Für jeden Monat wir die Restschuld gemäß des zinslosen Darlehen betrachtet und mit p/12 multipliziert, bzw. p% der Jahresrestschuld (um es einfacher zu machen). Dies wird für die ersten zehn Jahre aufaddiert, woraus sich die Höhe der fiktiven Schenkung ergibt. Davon wird 20.000€ Freibetrag abgezogen und mit s% Schenkungssteuer multipliziert, ergibt die Steuerhöhe. Dann macht man das Ganze für die nächsten zehn Jahre.

Fragen: 1. Geht das Finanzamt so vor? Wie finde ich das heraus? Kann ich das ohne einen Steuerberater herausfinden? 2. Werden individuelle Sondertilgungen berücksichtigt? 3. Damit individuelle Sondertilgungen berücksichtigt werden, müsste die Schenkungssteuer immer nach 10 vergangenen Jahern erhoben werden. Ist dies der Fall?

Danke für Antworten. Hat jemand einen Link zu dieser Info?

Grüße!

p.s. Dies ist eine allgemeine "technische" Frage. Bitte keine persönlichen Anspielungen.

Eine Unklarheit besteht noch:

Wie geht das Finanzamt wirklich vor, wie läuft das ab?

Der Notar meldet wohl den Vertrag an das Finanzamt. Wann werden die Steuern erhoben?

Und vor allem: Ich habe ja nicht vor, ewig abzuzahlen. Sondertilgungen sind in beliebiger Höhe möglich. Dann (bei Sondertilgungen) hätte ich ja bei Festlegung eines Zins viel weniger Zinsen gezahlt. Wird das vom FInanzamt berücksichtigt, oder stets das vertragliche Maximum angenommen?

Scherzfrage am Rande: Wenn ich nun 5.5% in der Vertrag schreibe, um jeder Unsicherheit zu entgehen. Kann ich dann meinen Vertragspartner wegen Wucherzins verklagen? Bloß verzweifelte Ironie...

  1. Wir kommst Du auf marktüblichen Darlehnszinssatz von 1,8 %? Immobilienkredite, 1. Bonität, grundbuchlich abgesichert kosten 2,5 %.Hat der Darlehnsnehmer 1. Bonität? Wird eine Grundschuld eingetragen?

  2. siehe oben

  3. richtig, nur der Betrag, der 20.000,- übersteigt.

  4. es ist einmal 30 %, was ebensoviel wäre wie zweimal 15 %

  5. die Gegenleistung könnte ggf. steuerpflichtig sein. Wenn ich 150.000,- Darlehn gebe udn dafür eine Wohnung mietfrei bewohne, die 500,- Euro im Monat kostet, dann ist es ja das gleiche, als würde ich 4 % Zinsen bekommen. Das Finanzamt wird (verständlich) die Ansicht vertreten, ich bekomme 6.000,- Euro Zinsen, die ich zu versteuern ahbe udn der Vermieter bekommt 6.000,- Euro Miete. Wenn das Darlehn aber für das gleiche Haus ist, kann er die Zinsen dort aber wieder abziehen. sonst nicht.