Fitnessstudio Formfehler?

1 Antwort

Meine Ansicht dazu:

  • Das Fitnessstudio hatte deine korrekte Anschrift oder hatte sie fahrlässig nicht.
  • Die berechtigte Forderung ist vor dem Inkassoschreiben nicht geltend gemacht worden.
  • Entsprechend bestand kein Verzug.
  • --> Mahn- und Inkassogebühren sind unbegründet

Ich würde die Hauptforderung zweckgebunden an den Gläubiger überweisen, sofern die Forderung nicht nachweislich abgetreten ist oder, sofern der Gläubiger entsprechendes mitgeteilt hat oder das Inkassobüro entsprechendes mitgeteilt hat und eine Vollmacht (inkl. Geldempfangsvollmacht) des Gläubigers vorlegte hat, ggf. an das Inkassobüro. Den übrigen Forderungen wird mit obiger Begründung widersprochen. Dass die bestrittenen Inkassogebühren alleine geltend gemacht werden, ist in dieser Konstellation eher unwahrscheinlich.

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