Gas Abrechnung

3 Antworten

Selbstverständlich zahlt ihr mit Mietbeginn mit dokumentiertem Zählerstand bei Übergabe euren Verbrauch selbst. Und da war der VM berechtigt, euch anzumelden, um die Rechnung nicht selbst bezahlen zu müssen.

Und massgeblich ist der Mietvertrag, keine telefonischen Auskünfte, da seit ihr richtig belehrt worden.

Vom Tage des Einzuges an seit Ihr die Verbraucher und müsst ab diesem Zeitpunkt bezahlen.

Unser Pech wenn wir den Vertrag nicht richtig verstanden haben..

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und gerade bei Mietverträgen sollte man aufmerksam sein.

Gegebenenfalls lieber 5x zu oft nachfragen, als einmal zu wenig.

Ich denke Ihr habt ab Zeitpunkt Einzug Energie verbraucht. Der Aufforderung Euch anzumelden, seid Ihr aber nicht nachgekommen. Wer soll denn die Verbrauchte Energie bezahlen? Ihr und niemand sonst. Lasst halt die Gasrechnung nochmal prüfen. Aber auf lau in der Wohnung sitzen und hoffen, wer sich nicht anmeldet bezahlt auch nix, klappt nicht.