Komplette Zahlung bei Kauf einer Couch +Sessel vor Ort zulässig?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ungute Gefühl kann ich nachvollziehen. Die Bewertungen im Internet sind auch relativ schlecht.

Ich habe mir den Konzernabschluss der Porta Holding GmbH & Co. KG mal angeschaut. Konkrete Anzeichen für irgendwas ungewöhnliches habe ich nicht gefunden. Ich maße mir aber nicht an, eine solche Konzernbilanz ernsthaft bewerten zu können. Außerdem muss man berücksichtigen, dass dort die konkreten Untergesellschaften (hier die Porta Möbel Online Shop GmbH & Co. KG bzw. die FuG Handelsgesellschaft Mitte mbH & Co. KG) nicht einzeln ausgewiesen sind.

Einen Rücktrittsgrund sehe ich aber leider nicht. Du hättest nur die Möglichkeit gehabt, direkt bei Bekanntwerden dieser Information die Unterschrift zu verweigern und die Verkaufsverhandlungen abzubrechen.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Das haben wir auch schon befürchtet. Dennoch bin ich froh, dass es keine direkten Hinweise auf Insolvenz gibt. Die internen Verflechtungen und die Bilanzangaben, da haben schon Wirtschaftsprüfer gut zu tun, um alles entsprechend zuzuordnen. Insofern gebe ich dir Recht, hier kann man nur eine grobe Einschätzung vornehmen. Auch dir, vielen Dank für die Ausführungen.

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hmm, ich kenne dieses Möbelhaus gar nicht, gibt es hier im Norden anscheinend nicht, habe deshalb mal Google befragt.......

von überwiegender Zufriedenheit der Kunden kann ich nichts erkennen 🤷

https://de.trustpilot.com/review/porta.de

Eine komplette Zahlung vor Lieferung zu fordern, wäre mir zu unsicher, falls es Probleme gibt.... (siehe angefügter Link) ☝️

Danke für den Link! Wenn wir das vorher gelesen hätten, ich weiß nicht, ob ich trotz meiner bislang guten Erfahrung mit diesem Möbelhaus, und der wirklich passenden Möbel, eher verzichten würde. Leider haben wir in anderen Häusern nichts adäquatis gefunden.

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@Anku1256

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/wohnen/anzahlung-im-moebelhaus-keine-gesetzliche-grundlage-10408

🤔 wobei...... mit einer angemessenen *Anzahlung* könnte ich mich noch arrangieren aber keinesfalls mit einer Vorauszahlung des kompletten Verkaufspreises. Geht etwas schief, hat man als Käufer keinerlei Druckmittel um sein Recht durchzusetzen.

Dieses von dir o.g. Möbelhaus scheint insbesondere in den letzten Monaten verstärkt Probleme zu machen..... kann natürlich auch sein, muss aber nicht mit der Corona Pandemie zusammen hängen. Zumindest ist dies von vielen Möbelhäusern ein gern genannter (Ausrede) Grund für verspätete Lieferungen....sogar bis zu 12 Monate 😴

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@Gaenseliesel

Ohje, 12 Monate. Na ja wir werden sehen. Dass mit dem fehlenden Druckmittel sehen wir auch so. Die Bewertungen sind recht aufschlussreich. Jedenfalls richten wir nun auf alles ein, und wenn es besser ausgeht, dann werde ich gerne hier Anfang/Mitte November darüber berichten. Vielen Dank für eure hilfreichen Hinweise.

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Gem. Bundesanzeiger gehören die zu einem Milliardenschweren Konzern.

Dann geht's denen offenbar prächtig! Dann können wir nur noch hoffen, dass die Ware im guten Zustand geliefert wird. Vielen Dank für den Hinweis!

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@Anku1256

Hoffen wir mal, dass das auch für die entsprechende Untergesellschaft gilt. Ich persönlich gehe aber eher davon aus, dass das Problem aktuell nicht in der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, sonder in der Beschaffung von Möbeln und Rohstoffen liegt. Da gibt es aktuell massive Lieferschwierigkeiten, daher die langen Lieferzeiten. Und da auch die Preise massiv nach oben gehen und gleichzeitig die Zahlungsfähigkeit von Privatleuten aufgrund der Corona-Kriese durchaus fragwürdig sein kann, kann ich mir vorstellen, dass das Unternehmen sich da verstärkt absichern will.

Nichtsdestotrotz: Ich persönlich hätte mich vermutlich nicht darauf eingelassen.

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@Answer123

Stimmt, das Rohstoffproblem- man vergisst das immer wieder! Ich kenne die Schwierigkeiten auch mehr aus dem Bereich der Elektronik, wo es um die Beschaffung von seltenen Erden geht. Aber auch in der Fahrradindustrie gibt es mittlerweile erhebliche Lieferprobleme bei den Ersatzteilen. Da kann man zur Zeit bis zwei Monaten auf das Teil warten und hat man es dann in den Händen, muss man feststellen, wie sehr die Qualität nachgelassen hat. Noch ein abschließendes Wort zur Zahlungsfähigkeit bei Privatleuten: hier sehe ich auch, dass das Unternehmen sich absichern muss. Ich persönlich fand die Kürze der Zeit, in der das Geld überwiesen werden sollte, fast etwas unangemessen. Es lag das Wochenende dazwischen und der Überweisungsvorgang dauert auch ein bis zwei Tage. Dann gleich auf ein Mahnschreiben hinzuweisen, ist schon sehr gewöhnungsbedürftig.

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@Anku1256

Wie gesagt: Das ist für mich auch keine Art und ggf. auch ein Grund, von weiteren Geschäftsbeziehungen abzusehen. Das Problem ist aber, dass du diese Entscheidung im Prinzip sofort hättest treffen müssen, noch im Möbelgeschäft vor der Unterschrift. Das ist der Vorteil bei Onlinebestellungen: Du hast ausreichend Zeit, dir vorher und nachher Gedanken darüber zu machen.

Kleiner Tipp noch: Lass dir die angekündigte Lieferzeit schriftlich geben. Wenn die deutlich überschritten wird, kannst du dann eine Nachfrist setzen und ggf. notfalls vom Vertrag zurücktreten.

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@Answer123

Das ist ein guter Tipp. Ich werde mir morgen die Unterlagen nochmals genau durchlesen. Ggf. im Geschäft vorsprechen.

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