Immobilienverkauf - Verträge mit Dienstleister ?

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Pacta sunt servanda.

Wenn der vorige Eigentümer einen Vertrag abgeschlossen hat und kein Sonderkündigungsrecht bei Eigentümerwechsel der Immobilie oder sonstigen anwendbaren Gründen besteht, dann kann der Vertrag nicht einfach so gekündigt werden. Der Vertrag wird typischerweise eine Kündigungsfrist bzw. ein reguläres Laufzeitende spezifizieren.

Vergleichbares gilt übrigens auch für andere Verträge, die der vorige Eigentümer geschlossen hat, z.B. Gestattungsverträge für Kabel-Fernsehen, Telekom, Stromleitungen, etc. Jeder dieser Verträge mag eine eigene Kündigungsfrist haben.