Wer sollte im Mietvertrag stehen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

kommt auf euch an. wen ihr beide drinnen steht, dann wirds bei einer trennung so sein das der der aszieht seinen teil kündigen muss und bis ende der kündigung weiter die hälfte zahlen muss. wenn einer stirbt dann kann der vermieter den andern nicht einfach rauswerfen. wenn was sein sollte, dann kann der vermieter sich an beide wenden. alle varianten haben vor- und nachteile. als vermieter würde ich darauf bestehen, beide im vertrag zu haben um im falle eines falles mich finanziell an beide wenden zu können

Ich würde sagen, alle beide. Denn so seid Ihr zu beiden Teilen gleichberechtigte Vertragspartner. Wenn nur einer eingetragen ist, ist der andere irgendwie immer in Nachteil. Wenn es zu einer Trennung käme, bleibe dem die Wohnung, der im Vertrag steht. Der andere muss sehen, wo er bleibt.