kann ein Arbeitgeber eine Gehaltskürzung mündlich aussprechen oder ist hierzu ein Vertrag nötig?

1 Antwort

Nein, wenn Die Beschäftigten (was anzunehmen ist), einen schriftlichen Arbeitsvertrag ahben, dann muss er eine Änderungskündigung mit eben diesem Inhalt (kürzung des Stundenlohns) aussprechen.

Das löst dann auch die rechtlichen Folgen aus.

Zustimmung, dann ist ein neuer Arbeitsvertrag mit diesem Inhalt zustande gekommen, oder Widerspruch und dann ist es nciht gütig udn entweder es geht vor das Gericht, bzw. einer von beiden kündigt völlig.