Ist eine mündliche Vereinbarung, für die man Zeugen hat, bindend wie ein schriftlicher Vertrag?

1 Antwort

Du schreibst Mitwrbeiter des Geschäfts.

Dirfte dieser Mitarbeiter solche Verträge abschliessen? Das wird der Knackpunkt sein. Wenn es der Geschäftsinhaber war wäre es auf jeden Fall gültig, denn der Kaufmann kann sich sogar mündlich verbürgen.

Es wäre also wichtig zu wissen, ob dieser Mitarbeiter einkaufen darf udn ob das irgendwe nachgewiesen werden kann.