Hallo,
der Sachverhalt sieht wie folgt aus:
Ein Ehepaar lebt seit über 50 Jahren im Haus der Ehefrau.
Der Ehemann wurde aus geschäftlichen Gründen nie in das Grundbuch aufgenommen.
Nun ist die Ehefrau dement und die Immobilie soll zur Sicherung des Lebensunterhaltes in einer barrierefreien Wohnung veräuißert werden.
Die Ehefrau war nie berufstätig und alles Finanzielle wurde durch den Ehemann aufgewendet.
Er besitzt eine nicht-notarielle Vollmacht, in der alles geregelt ist, die ihn jedoch zum Verkauf der Immobilie nicht ermächtigt.
Der Ehemann pflegt seit 4 Jahren seine Ehefrau mit Hilfe eines Pflegedienstes.
Man strebt nun an, den gemeinsamen Sohn als Betreuer einzusetzen.
Darf der Sohn vor Abwicklung des Verkaufs , dafür Sorge tragen, dass sein Vater auch zur Hälfte ins Grundbuch eingetragen wird. Man argumentiert damit, dass der Vater alle alten Hypotheken, die noch vor seiner Zeit das Haus belasteten, abgelöst hat und ansonsten auch alle Umbauten auch mit viel Eigenleistung durch ihn vorgenemmen wurden.
Die Familie sagt, es wäre nur gerecht, wenn beide Ehepartner eingetragen würden.
Wir haben lange darüber diskutiert, aber wir sind auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen.
Wäre dieses Vorgehen machbar und auch legal?