Kann wiederholtes Zeigen des Hitlergrußes zu einer Freiheitsstrafe oder sogar Sicherungsverwahrung führen?
Das öffentliche Zeigen des Hitlergrußes ist nach § 86a StGB strafbar. Was passiert, wenn jemand dies wiederholt tut – auch nachdem er dafür bereits vorbestraft ist? Kann bei besonders hartnäckiger Wiederholung eine langjährige Haftstrafe oder sogar Sicherungsverwahrung verhängt werden? Welche Rolle spielt die Gefährlichkeitsprognose bei solchen politischen Straftaten?