Netzabdeckung bei Drittanbietern D1/D2?

3 Antworten

Die Netzinhaber stellen den Drittanbietern nur das zur Verfügung, wofür die auch zahlen.

Und wenn das dann eine geringere Leistung ist, dann ist das auch rechtens.

Der Drittanbieter darf natürlich nicht mit der vollen Leistung von den Netzanbietern werben, wenn der Drittanbietern nur eine geringere Leistung einkauft.

Du bist hier falsch - hier ist FINANZfrage.