Genießt Adolf Hitler als historische Person Datenschutz nach DSGVO bei der Aberkennung der Ehrenbürgerschaft?

2 Antworten

Histirsch bedeutende Personen genießen in Bezug auf Datenschutzgar nichts, im. Übrigen für solche Fälle auch nicht, wenn sie noch leben.

Jeder darf heute Martin Luther als antisemiten bezeichnen, nur mal als Beispiel.

Bei einer Ehrenbürgerschaft, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der sowieso publiziert wird, wenn die ehrenbürgschaft ausgesprochen wird.

Sollte sie aberkannt werden, müsste das gleiche Grmium darüber entscheiden, dadurch wird auch das zu einem überprüfbaren Verwaltungsakt, aus dem auch die Entscheidungsgründe hervorgehen.

Ähnlich bei der Aberkennung eines Doktorgrades, der ja in den letzten Jahren bei einigen Politikern vorkam. Da hat dann die entsprechende universitäöt natürlich den Grund genannt und auch nennen müssen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

ganz klar "nein"

Welche Daten unterliegen nicht dem DSGVO?

Die Verordnung betrifft somit nicht die Verarbeitung solcher anonymer Daten, dies gilt auch für statistische oder Forschungszwecke. Die DSGVO gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener.

Außerdem ist fraglich, ob das auch für Personen zutrifft, die nur irrtümlich zu dem Namen "Hitler" kamen.

Die Person, die sie meinen, war unehelich und hatte 40 Jahre den Nachnamen Schicklgruber.

Zwei Brüder kamen als Vater in Frage: Johann Nepomuk Hüttler und Johann Georg Hiedler – ihr Familienname ist wahrscheinlich tschechischen Ursprungs und in der Heimatregion Hitlers in verschiedenen Abwandlungen zu finden.Hitlers Mutter Klara war eine einfache Frau, die bei ihrem späteren Mann Alois Hitler als Hausgehilfin tätig war. Bei Alois' Namensänderung kam es offenbar zu einem Fehler, da als neuer Nachname Hitler eingetragen wurde

(https://www.planet-wissen.de/geschichte/diktatoren/adolf_hitlers_lebensweg/index.html)