Fragen zur Betriebsaufgabe?


22.05.2025, 19:27

Was ich noch vergessen habe ist, dass ich immer nur umsatzsteuer befreite Betriebseinnahmen hatte und 59 jahre alt bin und einen Freibetrag beantragen kann da ich über 55 Jahre alt bin ( Freibetrag von 45000 Euro). Falls das noch eine Rolle spielt.

2 Antworten

Das Honorar gehört in die Forderungen in der Aufgabebilanz.


Janos701 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 08:51

Vielen Dank für die Antwort. Was ich noch wissen möchte. Weshalb gibt es dann die Zeile 89 in der EÜR? Dort könnte man das Honorar doch auch eintragen.

Eifelia  23.05.2025, 14:40
@Janos701

Weil das für Hinzu- und Abrechnungen beim Wechsel der Gewinnermittlungsart gedacht ist - das ust die Ermittlung des Üvergangsgewinns, nicht des Aufgabegewinns.

Janos701 
Beitragsersteller
 23.05.2025, 15:29
@Eifelia

OK das Honorar für November habe ich ja im Dezember erst erhalten. Also nach Betriebsaufgabe 30.11.24. Hinzu und Abrechnungen sind doch Forderungen und Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten hatte ich keine mehr, jedoch noch die Forderung in Höhe des Honorars von 2500 Euro. Die wurde aber wie gesagt im Dezember für November gezahlt. Also könnte ich doch dort die 2500 Euro Honorar als Übergangsgewinn eintragen. So meine Überweisung.

Eifelia  23.05.2025, 17:17
@Janos701

"Hinzu und Abrechnungen sind doch Forderungen und Verbindlichkeiten."

Und teilfertige Arbeiten, Damna, Kundenanzahlungen, ARAP, PRAP, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Rücklagen, Wertberichtigungen, Warenbestand usw.

Eben alles, was bei einem Wechsel der Gewinnemittlungsart und Fortführung des Unternehmens in einer Überleitungsrechnung zu korrigieren ist, damit es weder zu Doppel- noch zu Nichterfassungen kommt. Du packst das im Dezember eingegangene Honorar in die Aufgabebilanz, es ist Bestandteil des Gewinns oder Verlustes aus der Aufgabebilanz.

Janos701 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 14:29
@Eifelia

Ich habe jetzt meine EÜR für 2024 versucht über das Elster Programm einzutragen. Wenn ich abgeben, dass ich den Betrieb zum 30.11.24 aufgegeben habe, verlangt das Programm einen Eintrag in Zeile 89 der Eür. Hinzu und Abrechnungen. Ich habe keine Verbindlichkeiten mehr nach dem 30 .11.24 jedoch noch eine Forderung in Höhe von 2500 Euro Honorar gezahlt im Dezember für November. Elster verweigert die elektronische Versendung und zeigt einen Fehler an. Eine Eintragung des Honorars ehöht aber den laufenden Gewinn. Das wäre ja auch ok. Wenn ich aber das Honorar nochmals in die Aufgabenbilanz packen würde hätte ich es ja 2 mal erfasst und würde es entsprechend Doppel versteuern . Das Problem ist, dass ich nicht weiß wie ich es jetzt lösen kann.

Eifelia  25.05.2025, 15:45
@Janos701

Dass das ein Elster-Problem ist, hast Du bisher nicht erwähnt. Das lässt sich aber durch einen Blick in die Erläuterungen zur Anlage EÜR direkt lösen 😉:

"Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart (Zeile 89)

Beim Übergang von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich beziehungsweise nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) zur Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG sind die durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart bedingten Hinzurechnungen und Abrechnungen im ersten Jahr nach dem Übergang zur Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG vorzunehmen.

Bei Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs ist eine Schlussbilanz nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu erstellen. Ein entsprechender Übergangsgewinn/-verlust ist ebenfalls hier einzutragen."

(Hervorhebung durch mich)

Janos701 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 16:40
@Eifelia

Ja das habe ich auch gelesen. Der letzte dick gedruckte Satz ist für mich nicht so klar ersichtlich. Ein entsprechender Übergangsgewinn/Verlust ist hier ebenfalls einzutragen.

Trage ich jetzt dieses Honorar nun in die Schlußbilanz ein und gleichzeitig in die Zeile 89 der EÜR. Dann wäre das meiner Meinung nach doppelt erfasst. Lasse ich das Honorar in der EÜR weg meckert das Programm mit einen fehler. Vielleicht sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Wie würdest Du es eintragen?

I

Eifelia  25.05.2025, 16:50
@Janos701

Ich würde eine Aufgabebilanz aufstellen (wo willst Du da was "eintragen"?). Und dann den Gewinn in diese Zeile eintragen. Und das Stück Papier mit der Schlussbilanz als Erläuterung ans FA schicken bzw. eine pdf-Datei übermitteln.

Janos701 
Beitragsersteller
 25.05.2025, 19:36
@Eifelia

OK also wenn ich dich richtig verstehe. Das Honorar in die Aufgabenbilanz als Forderung mit aufstellen. Diese schriftliche Aufstellung mit als Anlage zur EÜR mitschicken. Das Honorar in Höhe von 2500 Euro dann aber noch in Zeile 89 der EÜR eintragen. (Hinzurechnungen und Abrechnungen) Richtig?

Eifelia  25.05.2025, 22:35
@Janos701

Nein - den Gewinn oder Verlust aus der Aufgabebilanz insgesamt dort eintragen, darin ist die Forderung ja enthalten.

Janos701 
Beitragsersteller
 26.05.2025, 13:24
@Janos701

Noch eine Nachfrage. Meine Wirtschaftsgüter entnehme ich in das Privatvermögen zu einem Teilwert. Muss ich dazu alle Wirtschaftsgüter entnehmen die ich noch habe? Oder nur die Wirtschaftsgüter die ich im Anlageverzeichnis aktiviert habe und die dort noch mit einem Restbuch-wert drin stehen?

Hattest Du nicht genau diese Frage schon einmal unter einem anderen Nick gestellt!?!

Was soll das!


Janos701 
Beitragsersteller
 24.05.2025, 01:54

???